Schließung von Schulen und Kindereinrichtungen zur Eindämmung des Corona-Virus

Im Rahmen der aktiven Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus begrüße ich die Anordnung der Stadt Halle zur Schließung der Kindereinrichtungen.

Leider gilt diese nicht für andere Bildungseinrichtungen wie die DAA, SBH, BBI, IHKBIZ und viele weitere, obwohl hier genauso in Klassenstrukturen und größeren Teilnehmergruppen gearbeitet wird.

Diese Bildungseinrichtungen können aus Kostengründen nicht ohne behördliche Anordnung schließen, sie sind jedoch ebenso verbreitungsgefährdet.

Daher bitte ich um Aktivitäten Ihrerseits, um auch hier die Verbreitungswege des Virus einzudämmen und zum Schutz unserer Teilnehmer beizutragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im R…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schließung von Schulen und Kindereinrichtungen zur Eindämmung des Corona-Virus [#182607]
Datum
14. März 2020 10:49
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der aktiven Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus begrüße ich die Anordnung der Stadt Halle zur Schließung der Kindereinrichtungen. Leider gilt diese nicht für andere Bildungseinrichtungen wie die DAA, SBH, BBI, IHKBIZ und viele weitere, obwohl hier genauso in Klassenstrukturen und größeren Teilnehmergruppen gearbeitet wird. Diese Bildungseinrichtungen können aus Kostengründen nicht ohne behördliche Anordnung schließen, sie sind jedoch ebenso verbreitungsgefährdet. Daher bitte ich um Aktivitäten Ihrerseits, um auch hier die Verbreitungswege des Virus einzudämmen und zum Schutz unserer Teilnehmer beizutragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182607 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach dem IZG, dem VIG und dem UIG LSA bestehen Ansp…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Schließung von Schulen und Kindereinrichtungen zur Eindämmung des Corona-Virus [#182607]
Datum
20. März 2020 16:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach dem IZG, dem VIG und dem UIG LSA bestehen Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen. In Ihrem Antrag vom 14.03.2020 wurde kein Antrag auf Informationen gestellt, sondern lediglich um weitere Aktivitäten gegeben, um die Verbreitungswege des Virus über die einzudämmen. Bezüglich Ihrer inhaltlichen Anfrage möchte ich Sie auf die zwischenzeitlich vom Land Sachsen-Anhalt erlassene SARS-CoV-"-Eindämmungsverordnung vom 17.03.2020 hinweisen (siehe Anlage). Hierin ist in § 2 Abs. 3 auch eine Regelung für Bildungseinrichtungen enthalten. Somit sind die von Ihnen genannten Einrichtungen von der erlassenen Eindämmungsverordnung direkt betroffen. Mit freundlichen Grüßen