Schließzeiten Kita

unsere Kita (Elterninitiative) hat in den Sommerferien 4 Wochen geschlossen. In zwei Wochen davon bietet sie eine Notbetreuung an. Hinzu kommen 8 Tage zu Weihnachten, 3 Brückentage, 5 wegen Austausch der Böden und 2 Teamtage. Im Vertrag sind insgesamt 25 Schließtage geregelt in denen die Kita voll oder teilweise schließen darf.

Meine Frage ist, ob Teamtage und Schließungen wegen Renovierung auch als Schließzeit gelten.

Zusätzlich würde ich gern wissen, ob Tage in denen eine Notbetreuung (für maximal 10 von 25 Kindern) als Schließzeit gelten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: unsere Kita (Eltern…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
Schließzeiten Kita [#180920]
Datum
19. Februar 2020 22:52
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
unsere Kita (Elterninitiative) hat in den Sommerferien 4 Wochen geschlossen. In zwei Wochen davon bietet sie eine Notbetreuung an. Hinzu kommen 8 Tage zu Weihnachten, 3 Brückentage, 5 wegen Austausch der Böden und 2 Teamtage. Im Vertrag sind insgesamt 25 Schließtage geregelt in denen die Kita voll oder teilweise schließen darf. Meine Frage ist, ob Teamtage und Schließungen wegen Renovierung auch als Schließzeit gelten. Zusätzlich würde ich gern wissen, ob Tage in denen eine Notbetreuung (für maximal 10 von 25 Kindern) als Schließzeit gelten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180920
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 19. Februar 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Ausku…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Schließzeiten Kita [#180920]
Datum
27. Februar 2020 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 19. Februar 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft liegen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Informationen vor. Die Zuständigkeit für Ihre Anfrage liegt beim Jugendamt Ihres Bezirks/Ihrer Kommune bzw. des Bezirks/der Kommune, in dem/der sich die Kita befindet. Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Jugendamt und reichen Ihre Frage dort erneut ein. Mit freundlichen Grüßen