Schlüssige Konzepte Jobcenter Kreis Unna / Kreis Unna
Antrag nach dem IFG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die angemessenen Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte sind nach dem SGB II/SGB XII und den vom Bundessozialgericht entwickelten Vorgaben zu ermitteln.
Die Prüfung der Schlüssigkeit der Konzepte obliegt ausschließlich der Sozialgerichtsbarkeit.
In den Fällen wenn kein Konzept vorliegt oder kein gerichtlich bestätigtes Schlüssigkeits-Urteil vorliegt ist das Jobcenter an das WoGG § 12 plus 10 % Sicherheitszuschlag gebunden.
Liegen dem Jobcenter Unna Urteile zur Schlüssigkeit der kreiseigenen Konzepte vor?
Ja oder nein?
Sind Klagen gegen das Jobcenter Unna wegen Mietobergrenzen/Konzepte anhängig?
Ja oder nein?
Sind Mietsenkungsverfahren auf der Basis gerichtlich (noch) unbestätigter Konzepte beim Jobcenter Kreis eingeleitet worden? Wenn ja, wie viele (nach Jahren) ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Antworten kamen schnell.
1. Liegen dem Jobcenter Unna Urteile zur Schlüssigkeit der kreiseigenen Konzepte vor?
- Antwort: Nein.
2. Sind Klagen gegen das Jobcenter Unna wegen Mietobergrenzen/Konzepte anhängig?
- Antwort: Ja. (Das schlüssige Konzept wird bei Klagen gegen die Leistungshöhe immer inzident mitgeprüft.)
3. Sind Mietsenkungsverfahren auf der Basis gerichtlich (noch) unbestätigter Konzepte beim Jobcenter Kreis eingeleitet worden? Wenn ja, wie viele (nach Jahren)?
- Antwort Eine Beantwortung dieser Fragestellung ist nicht möglich, da es einer gerichtlichen Bestätigung des Konzeptes nicht bedarf.
Das Landessozialgericht NRW ist auch für das Jobcenter Unna zuständig. Jahrelang hatte auch der Märkische Kreis Mietobergrenzen behauptet und Leistungsberechtigte Kosten der Unterkunft gekürzt.
https://www.beispielklagen.de//Urteile/…
Ein kurzer Blick in die Statistik der BA zeigt aber auch hier Abweichungen zwischen "tatsächlichen KDU" und "anerkannten KDU" von 157.925 € nur im Januar 2023.
https://statistik.arbeitsagentur.de/Sit…
Wer hier Kürzungen hinnehmen muss, kann sich wehren.
Beispiel Märkischer Kreis:
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-…
https://www.beispielklagen.de/bilder2/W…
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Mai 2023
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1. Juli 2023
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