Schlussfolgerungen des Rates über die Vorratsdatenspeicherung
- Anfrage an:
- Rat der Europäischen Union
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage möchte sich über die „Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union über die Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung“ (ST-9663-2019-INIT) vom 27. Mai 2019 informieren und bittet um schnellstmögliche Zusendung folgender Dokumente:
(1) Alle Dokumente mit Bezug zum Thema Vorratsdatenspeicherung, die in der Gruppe "Informationsaustausch und Datenschutz" seit April 2019 erörtert wurden.
(2) Alle Stellungnahmen und Kommentierung weiterer EU-Organe sowie weiteren Arbeitsgruppen des Rates der Europäischen Union zu den „Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union über die Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung“.
(3) Alle Stellungnahmen und Kommentierungen von Interessenverbänden, Unternehmen und anderen Organisationen (u.a. Gewerkschaften, Nicht-Regierungsorganisationen, Wirtschaftsverbände, Berufsverbände usw.) bezüglich der „Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union über
die Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung“.(4) Alle Dokumente mit Bezug zum, in den Schlussfolgerungen erwähnten, Reflexionsprozess zum Thema Vorratsdatenspeicherung seit April 2019.
Korrespondenz
-
Frist – 11.12.2019
- 06. Nov 2019
- 14. Nov
- 22. Nov
- 01. Dez
- 17. Dez 2019
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Schlussfolgerungen des Rates über die Vorratsdatenspeicherung [#169921]
- Datum
- 6. November 2019 11:19
- An
- Rat der Europäischen Union
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Rat der Europäischen Union
- Betreff
- RE: Schlussfolgerungen des Rates über die Vorratsdatenspeicherung [#169921]
- Datum
- 6. November 2019 11:19
- Status
- Warte auf Antwort
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Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
- Von
- Rat der Europäischen Union
- Betreff
- U.Z.: 19/2312-rh/ns
- Datum
- 27. November 2019 16:25
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Rat der Europäischen Union
- Betreff
- U.Z.: 19-2312-ADD-rh/ns
- Datum
- 17. Dezember 2019 14:11
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
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