Schmerz- und Würgegriffe

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir folgendes mit:

1. Wendet die Polizei Berlin Schmerzgriffe an?
a. Wenn ja, welche Arten?
b. Wenn ja, welche Vorgaben gibt es für den Einsatz dieser Griffe und
welche Form haben diese Vorgaben?
c. Bitte senden Sie mir diese Vorgaben zu.

2. Wendet die Polizei Berlin Würgegriffe an?
a. Wenn ja, welche Arten?
b. Wenn ja, welche Vorgaben gibt es für den Einsatz dieser Griffe und
welche Form haben diese Vorgaben?
c. Bitte senden Sie mir diese Vorgaben zu.

3. Gibt es Vorgaben zur Dokumentation des Einsatzes der oben genannten Techniken? Wenn ja, senden Sie mir bitte diese Vorgaben sowie die aktuellste Dokumentation zu.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schmerz- und Würgegriffe [#192692]
Datum
14. Juli 2020 21:26
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir folgendes mit: 1. Wendet die Polizei Berlin Schmerzgriffe an? a. Wenn ja, welche Arten? b. Wenn ja, welche Vorgaben gibt es für den Einsatz dieser Griffe und welche Form haben diese Vorgaben? c. Bitte senden Sie mir diese Vorgaben zu. 2. Wendet die Polizei Berlin Würgegriffe an? a. Wenn ja, welche Arten? b. Wenn ja, welche Vorgaben gibt es für den Einsatz dieser Griffe und welche Form haben diese Vorgaben? c. Bitte senden Sie mir diese Vorgaben zu. 3. Gibt es Vorgaben zur Dokumentation des Einsatzes der oben genannten Techniken? Wenn ja, senden Sie mir bitte diese Vorgaben sowie die aktuellste Dokumentation zu. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192692/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Berlin
Kein Nachrichtentext
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. August 2020
Status
Warte auf Antwort