Schneeräumung der Radwege

Vorgehen bzw. Anweisungen zur Schneeräumung auf Radwegen.
Insbesondere:
- Wann werden Radwege von Schnee befreit
- Welche Radwege haben Priorität und wie ist die Priorität gegenüber Straßen für Kraftfahrzeuge
- Wie wird sichergestellt, dass geräumter Schnee von den Straßen nicht auf dem Radschutzstreifen liegen bleibt (der sich in der Regel rechts der Straße befindet)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorgehen bzw. …
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schneeräumung der Radwege [#264107]
Datum
25. November 2022 13:49
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorgehen bzw. Anweisungen zur Schneeräumung auf Radwegen. Insbesondere: - Wann werden Radwege von Schnee befreit - Welche Radwege haben Priorität und wie ist die Priorität gegenüber Straßen für Kraftfahrzeuge - Wie wird sichergestellt, dass geräumter Schnee von den Straßen nicht auf dem Radschutzstreifen liegen bleibt (der sich in der Regel rechts der Straße befindet)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264107/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 25. November 2022 und beantworten I…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
[T#59267201] Schneeräumung der Radwege [#264107]
Datum
1. Dezember 2022 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 25. November 2022 und beantworten Ihnen diese wie folgt: Wie ist das Vorgehen zur Schneeräumung auf Radwegen? Der durch Beauftragung der Stadt Freiburg geltende und durch die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg umgesetzte Räum- und Streuplan ist in 6 Bezirke aufgeteilt (siehe Anhang). Eine Kategorisierung der aufgeführten Wegstrecken in die Kategorien I und II berücksichtigt eine Priorisierung des Einsatzes. Auf Radwegen kommen Kleinkehrmaschinen zum Einsatz die im Gegensatz zu den Großkehrmaschinen auf Fahrbahnen nicht mit Räumschilden ausgestattet sind, sondern mittels Kehrbesen und Streumittel (abstumpfenden Mitteln / Splitt oder, sofern notwendig Salz oder Sole) einen gut zu befahrenden Untergrund sicherstellen sollen. Wann werden Radwege von Schnee befreit? In Abhängig von der Wettersituation werden die Radwege zeitgleich mit den Fahrbahnen geräumt und gestreut. Im Falle eines Volleinsatzes (anhaltende Niederschläge / Schnee in der Nacht) müssen Radwege und Fahrbahnen bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs um 07:00 Uhr geräumt sein. Dienstbeginn bei der ASF ist an diesen Tagen 04:00 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall besteht nicht durchgehend die Verpflichtung Wege und Straßen zu räumen und zu streuen. Hier gibt der Gesetzgeber vor, dass ein Einsatz erfolgsversprechend sein muss. Das heißt in aller Regel, nach Abklingen der Niederschläge. Welche Radwege haben Priorität und wie ist die Priorität gegenüber Straßen für Kraftfahrzeuge? Die Radwege sind, analog zu den Straßen, in unterschiedliche Kategorien eingeteilt (siehe oben). Die Radwege der Klassifizierung II werden nachrangig geräumt und gestreut. Im Räum- und Streuplan nicht enthaltene Wege werden bei Kenntnisnahme besonderer Gefahrenstellen oder entsprechender polizeilicher Hinweise zusätzlich geräumt und gestreut. Die Pläne der Bezirke sind so aufeinander abgestimmt, dass gestreute und geräumte Wege miteinander verbunden sind. Da in wenigen Fällen die Zuständigkeiten für eine Radstrecke auf mehrere Stellen verteilt sind (Landkreis/Gemeinde, Landwirtschaftliche Wegstrecken, Anlieger bei kombiniertem Fuß- und Radweg etc.) kann das Ergebnis unterschiedlich vorzufinden sein. Wie wird sichergestellt, dass geräumter Schnee von den Straßen nicht auf dem Radschutzstreifen liegen bleibt (der sich in der Regel rechts der Straße befindet)? Die Mitarbeitenden der Räum- und Streufahrzeuge, die den Winterdienst auf Fahrbahnen durchführen sind angewiesen, keinen Schnee auf ausgewiesene Radschutzstreifen zu schieben. Rein rechtlich unterliegt der Radschutzstreifen allerdings keinem Benutzungszwang, damit kann es an einigen Strecken möglich sein, dass Fahrradfahrer*innen im Zweifel auch auf Fahrbahnen ausweichen müssen, wenn der Radweg nicht in der Klassifizierung I liegt. Bei extremen Niederschlägen ist es in Einzelfällen nicht möglich, da kein ausreichender Platz für den Schnee vorhanden ist. Das Problem ist aus unserer Sicht eher zu vernachlässigen, vielmehr werden Radwege durch kreuzende Ein- und Ausfahrten von privaten und gewerblichen Grundstücken "verschmutzt" die in Folge dann gefrieren und zu einer Gefahrenstelle werden können. Die ASF bittet daher auch alle Radfahrer*innen ihre Fahrweise der Witterung anzupassen und Vorsicht walten zu lassen. Mit freundlichen Grüßen