Schneeräumung Prioritätenliste/Tourenplan

Anfrage an: Stadt Tuttlingen

Prioritätenliste und Tourenplan mit Zeitvorgaben für die Schneeräumung von Straßen, Fahrradwegen, Gehwegen; wünschenswert wäre auch eine geografische Darstellung im Geoinformationssystem

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prioritätenlis…
An Stadt Tuttlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schneeräumung Prioritätenliste/Tourenplan [#51047]
Datum
27. Januar 2019 08:57
An
Stadt Tuttlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Prioritätenliste und Tourenplan mit Zeitvorgaben für die Schneeräumung von Straßen, Fahrradwegen, Gehwegen; wünschenswert wäre auch eine geografische Darstellung im Geoinformationssystem
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass die Bearbeitung der Anfrage nur einen geringen Verwaltung…
An Stadt Tuttlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schneeräumung Prioritätenliste/Tourenplan [#51047]
Datum
3. Februar 2019 12:30
An
Stadt Tuttlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass die Bearbeitung der Anfrage nur einen geringen Verwaltungsaufwand erzeugt und daher gebührenfrei ergeht. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie mir bitte vor der Bearbeitung die Höhe der Verwaltungsgebühr bekannt. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 51047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Tuttlingen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eine Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informati…
Von
Stadt Tuttlingen
Betreff
AW: Schneeräumung Prioritätenliste/Tourenplan [#51047]
Datum
27. Februar 2019 17:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eine Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (LIFG). Im Anhang übersenden wir Ihnen einen Teil des Winterdienstplanes mit der Prioritätenliste sowie den Flyer der Stadt Tuttlingen "Wohin mit dem Schnee?" und die "Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)". Der Winterdienst ist nicht im GIS abgebildet. Sollte Ihnen diese Auskunft nicht ausreichen, so können wir Ihnen anbieten sich die Daten vor Ort anzusehen. Dazu bitten wir Sie sich zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07461/ 96623-10 zu melden. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Hinweis zur Weiterverwendung und Nutzung der Ihnen übermittelten Informationen: Sie haben Zugang zu den von Ihnen gewünschten Informationen erhalten. Vielleicht sind diese Informationen urheberrechtlich oder lizenzrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass jemand besondere Rechte an diesen Informationen hat. Diese Person kann zum Beispiel bestimmen, ob Sie diese Informationen weiterverbreiten und ob Sie mit diesen Informationen Geld verdienen dürfen. Falls Sie nicht wissen, ob Sie diese Informationen weiterverbreiten oder nutzen dürfen, erkundigen Sie sich bitte direkt bei der Person, die diese Informationen erstellt hat. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüße