Schneeräumung

Anfrage an: Stadt Sinsheim

Prioritätenliste o.ä. für die Schneeräumung von Straßen, Wegen, Gebieten, etc.

Ergebnis der Anfrage

Eine Übersicht über die Streupläne findet man hier: https://www.sinsheim.de/pb/site/Sinshei…

Radwege genießen keine Priorität.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prioritätenlis…
An Stadt Sinsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schneeräumung [#48965]
Datum
24. Januar 2019 08:39
An
Stadt Sinsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Prioritätenliste o.ä. für die Schneeräumung von Straßen, Wegen, Gebieten, etc.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Sinsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie zu Ihrer Anfrage den Räum- und Streuplan für den Ortsteil R…
Von
Stadt Sinsheim
Betreff
AW: Schneeräumung [#48965]
Datum
29. Januar 2019 12:37
Status
Anfrage abgeschlossen
923,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie zu Ihrer Anfrage den Räum- und Streuplan für den Ortsteil Rohrbach. In der Legende rechts oben erkennen Sie die Dringlichkeitsstufen, nach denen die Reihenfolge der Räum- und Streuarbeiten erfolgt. Ihre unten benannte Adresse "Im Brühl" ist im Räum- und Streuplan nicht farbig dargestellt, da bei geringen Schneemengen auf Nebenstraßen und Sackgassen ohne kritische Gefälleverhältnisse kein Räumen- und Streuen erfolgt. Eine Kommune ist per Straßengesetz dazu verpflichtet, den Winterdienst auf "gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen" durchzuführen. Beides trifft auf Ihre Wohnstraße nicht zu. Lediglich bei außergewöhnlichen Ereignissen wie z. B. Blitzeis oder Schneehöhen über 15 cm werden alle Straßen angefahren - in der Reihenfolge ihrer Priorisierung. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass sämtliche Informationen zum Winterdienst auf der Homepage der Stadt Sinsheim "www.sinsheim.de" abrufbar sind, einschließlich der "Räum- und Streusatzung". Hier finden Sie auch Informationen darüber, welche Verpflichtungen Straßenanlieger/Grundstückseigentümer zur Räumung der Gehwege vor ihrem Grundstück haben. Mit freundlichem Gruß,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bereitstellung der Informationen. Sehe ich das a…
An Stadt Sinsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schneeräumung [#48965]
Datum
29. Januar 2019 12:53
An
Stadt Sinsheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bereitstellung der Informationen. Sehe ich das also richtig, dass eine Räumung und Streuung von Fahrradwegen überhaupt nicht vorgesehen ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Sinsheim
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrem Umfeld haben wir keine "reinen" Radwege. Ich vermute Sie meinen dam…
Von
Stadt Sinsheim
Betreff
AW: Schneeräumung [#48965]
Datum
30. Januar 2019 18:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrem Umfeld haben wir keine "reinen" Radwege. Ich vermute Sie meinen damit die Wirtschafswege (Feldwege), welche häufig als Radwegebeziehung genutzt werden und auch so ausgeschildert sind. Solche Wirtschaftswege werden von uns tatsächlich nicht geräumt/gestreut. Ich bitte um Verständnis, da dies den personellen und finanziellen Rahmen der Stadt Sinsheim sprengen würde. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Winterdienst auf solchen Strecken besteht nicht. Mit freundlichem Gruß,