Schnelles Internet

Anfrage an: Kreis Lippe

Ich erbitte Auskünfte, warum die Gemeinde Dörentrup die Gelder für den Ausbau des schnellen Internets ohne Berücksichtigung des Ortsteil Sibbentrups zurück gegeben hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2017
  • Frist
    17. März 2017
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Ulrich Beinke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Lippe Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
Schnelles Internet [#20313]
Datum
12. Februar 2017 23:03
An
Kreis Lippe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich erbitte Auskünfte, warum die Gemeinde Dörentrup die Gelder für den Ausbau des schnellen Internets ohne Berücksichtigung des Ortsteil Sibbentrups zurück gegeben hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke
Kreis Lippe
Sehr geehrter Herr Beinke, die von Ihnen gewünschte Akteneinsicht bzgl. der Förderunterlagen und -entscheidung ka…
Von
Kreis Lippe
Betreff
Schnelles Internet
Datum
15. Februar 2017 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beinke, die von Ihnen gewünschte Akteneinsicht bzgl. der Förderunterlagen und -entscheidung kann in Detmold, Rosental 21, F.-Brune- Haus, Zimmer 238 gewährt werden. Alle Förderverfahren zum Ausbau leistungsfähiger Breitbandanbindungen werden vom Kreis Lippe und der Stadt Detmold im Auftrag der jeweiligen Kommunen abgewickelt, die letztendliche Entscheidung über die Beauftragung eines Netzbetreibers zum Ausbau trifft die Kommune eigenverantwortlich. Kreis und Stadt werden hier wie ein Consulter zur Abwicklung des umfangreichen Förderverfahrens tätig und haben im Verfahren keine eigene Rechtsposition. Die Anträge wurden der Bezirksregierung im Jahr 2014 bewilligt. Die Gemeinde Dörentrup hat von den Bewilligungen jedoch keinen Gebrauch gemacht. Weitere Auskünfte über die entscheidungserheblichen Tatsachen sind von dort zu erbringen. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrich Beinke
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Mühen, Herr Stephanides. Ihre Ausführungen reichen mir au…
An Kreis Lippe Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
AW: Schnelles Internet [#20313]
Datum
15. Februar 2017 12:25
An
Kreis Lippe
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Mühen, Herr Stephanides. Ihre Ausführungen reichen mir aus. ... Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 20313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>