Schnittstelle zur Abfrage aktueller Gesundheitsdaten

Eine Beschreibung der Schnittstelle zur Abfrage möglichst aktueller Gesundheitsdaten (Wo? Wann? Wie? Warum? Umstände/Hergang? Todesursachen? relevante Vorerkrankungen? Geburtsjahr? möglichst genauer Todeszeitpunkt? ...) nebst der notwendigen Credentials.

Herr Prof. Dr. Stephan Luckhaus (oder sein Doppelgänger) beschreibt in einem YouTube.com-Video vom 2021-06-04, dass er die Sterbedaten des April 2020 untersucht hat, und dass er dabei heraus fand, dass in der Altersgruppe „50j-64j“ die bedingte Wahrscheinlichkeit „zu sterben gegeben dass eine Covid-19 Infektion vorlag“ der Wahrscheinlichkeit „zu sterben“ glich.

Ich hingegen finde bislang bei GBE nur sehr verdichtete Daten aus dem Jahr 2019, als noch niemand öffentlich von SARS-CoV-2 redete. Ich würde aber gerne auch die anderen Monate und Altersgruppen nach Art des Luckhaus (oder seines Doppelgängers) untersuchen.

Wie hat Herr Prof. Luckhaus bereits vor dem oder am 2021-06-04 diese Zahlen gefunden?
Muss man dazu Senator der Sektion Mathematik in der Nationalakademie Leopoldina (gewesen) sein?
Oder genügt es vielleicht, wenn man Dr. T. Zuse oder Dr. T. Ziese (irgendwas mit „Z“) (damit ich nicht als alte Tratschtante dastehe, sagen wir lieber Dr. med. Thomas Z.) im oder etwa im Jahr 1995 auf einer Party gesehen hat, als es draußen schon etwas oder sehr dunkel war, oder wenn man am 2015-03-24 seinen 42-sten Geburtstag feierte (Herrn Verkehrspilot Andreas Lubitz habe ich niemals persönlich getroffen, wenn ich mich recht erinnere)?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
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Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Beschreibung…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Schnittstelle zur Abfrage aktueller Gesundheitsdaten [#223571]
Datum
16. Juni 2021 22:48
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Beschreibung der Schnittstelle zur Abfrage möglichst aktueller Gesundheitsdaten (Wo? Wann? Wie? Warum? Umstände/Hergang? Todesursachen? relevante Vorerkrankungen? Geburtsjahr? möglichst genauer Todeszeitpunkt? ...) nebst der notwendigen Credentials. Herr Prof. Dr. Stephan Luckhaus (oder sein Doppelgänger) beschreibt in einem YouTube.com-Video vom 2021-06-04, dass er die Sterbedaten des April 2020 untersucht hat, und dass er dabei heraus fand, dass in der Altersgruppe „50j-64j“ die bedingte Wahrscheinlichkeit „zu sterben gegeben dass eine Covid-19 Infektion vorlag“ der Wahrscheinlichkeit „zu sterben“ glich. Ich hingegen finde bislang bei GBE nur sehr verdichtete Daten aus dem Jahr 2019, als noch niemand öffentlich von SARS-CoV-2 redete. Ich würde aber gerne auch die anderen Monate und Altersgruppen nach Art des Luckhaus (oder seines Doppelgängers) untersuchen. Wie hat Herr Prof. Luckhaus bereits vor dem oder am 2021-06-04 diese Zahlen gefunden? Muss man dazu Senator der Sektion Mathematik in der Nationalakademie Leopoldina (gewesen) sein? Oder genügt es vielleicht, wenn man Dr. T. [geschwärzt] oder Dr. T. [geschwärzt] (irgendwas mit „Z“) (damit ich nicht als alte Tratschtante dastehe, sagen wir lieber Dr. med. Thomas Z.) im oder etwa im Jahr 1995 auf einer Party gesehen hat, als es draußen schon etwas oder sehr dunkel war, oder wenn man am [geschwärzt] seinen [geschwärzt] Geburtstag feierte (Herrn Verkehrspilot [geschwärzt] habe ich niemals persönlich getroffen, wenn ich mich recht erinnere)? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 223571 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Arne Wörner [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: Gesundheitsdaten (Az.:A34/1010001001-IF30482) Sehr geehrter Herr Wörner, wir bestätigen den …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Gesundheitsdaten (Az.:A34/1010001001-IF30482)
Datum
17. Juni 2021 07:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wörner, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Juni 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30482 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wörner, Sie haben mit Nachricht vom 16. Juni 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30482) eine Anf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Schnittstelle zur Abfrage aktueller Gesundheitsdaten (Az.: A34/1010001001-IF30482)
Datum
1. Juli 2021 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wörner, Sie haben mit Nachricht vom 16. Juni 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30482) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Eine Beschreibung der Schnittstelle zur Abfrage möglichst aktueller Gesundheitsdaten (Wo? Wann? Wie? Warum? Umstände/Hergang? Todesursachen? relevante Vorerkrankungen? Geburtsjahr? möglichst genauer Todeszeitpunkt? ...) nebst der notwendigen Credentials. Herr Prof. Dr. Stephan Luckhaus (oder sein Doppelgänger) beschreibt in einem YouTube.com-Video vom 2021-06-04, dass er die Sterbedaten des April 2020 untersucht hat, und dass er dabei heraus fand, dass in der Altersgruppe „50j-64j“ die bedingte Wahrscheinlichkeit „zu sterben gegeben dass eine Covid-19 Infektion vorlag“ der Wahrscheinlichkeit „zu sterben“ glich. Ich hingegen finde bislang bei GBE nur sehr verdichtete Daten aus dem Jahr 2019, als noch niemand öffentlich von SARS-CoV-2 redete. Ich würde aber gerne auch die anderen Monate und Altersgruppen nach Art des Luckhaus (oder seines Doppelgängers) untersuchen. Wie hat Herr Prof. Luckhaus bereits vor dem oder am 2021-06-04 diese Zahlen gefunden? Muss man dazu Senator der Sektion Mathematik in der Nationalakademie Leopoldina (gewesen) sein? Oder genügt es vielleicht, wenn man Dr. T. Zuse oder Dr. T. Ziese (irgendwas mit „Z“) (damit ich nicht als alte Tratschtante dastehe, sagen wir lieber Dr. med. Thomas Z.) im oder etwa im Jahr 1995 auf einer Party gesehen hat, als es draußen schon etwas oder sehr dunkel war, oder wenn man am 2015-03-24 seinen 42-sten Geburtstag feierte (Herrn Verkehrspilot Andreas Lubitz habe ich niemals persönlich getroffen, wenn ich mich recht erinnere)?" Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Organisationseinheiten das Folgende mit: Die jeweils aktuelle Sonderauswertung zu den Sterbefällen u.a. mit Daten nach Tagen, Wochen und Monaten finden Sie hier: https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges... Eine Einordnung der Daten und weiterführende Links und Informationen finden Sie hier: https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges... Was hingegen die Todesursachenstatistik betrifft, so liegen dem Statistischen Bundesamt aktuell für das Berichtsjahr 2020 noch keine Daten vor. Die verfügbaren Daten bis zum Jahr 2019 finden Sie unter www.gbe-bund.de sowie in der GENESIS-Datenbank unter https://www-genesis.destatis.de/genes... Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Frage an Herrn Prof. Dr. Luckhaus (oder seinen Doppelgänger) selbst zu richten. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen noch nicht bzw. nicht vollständig zukommen lassen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen