Schnittstellenspezifikation Vergabekoordination Berlin

alle vorhandenen Schnittstellenspezifikation und Dokumentation zum Portal "Vergabekoordination Berlin"

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Berliner Wasserbetriebe (BWB) Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Schnittstellenspezifikation Vergabekoordination Berlin [#215753]
Datum
16. März 2021 21:53
An
Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle vorhandenen Schnittstellenspezifikation und Dokumentation zum Portal "Vergabekoordination Berlin"
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215753/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Sehr Antragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden. Wir werden es so schnell wie mö…
Von
Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Betreff
Antw: Schnittstellenspezifikation Vergabekoordination Berlin [#215753]
Datum
16. März 2021 21:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden. Wir werden es so schnell wie möglich bearbeiten und Ihnen dann antworten. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es aufgrund der aktuellen Situation etwas länger dauert. Sie erreichen uns auch telefonisch unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 292 75 87 montags bis freitags von 7-20 Uhr. Unser Entstörungsdienst ist rund um die Uhr unter der oben genannten Rufnummer zu erreichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es auch hier zu längeren Wartezeiten kommen kann. Auf unserer Website finden Sie aktuelle Informationen zu möglichen Einschränkungen unserer Standorte und Dienstleistungen: www.bwb.de/corona Freundliche Grüße
Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Um Ihren Antra…
Von
Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Betreff
Schnittstellenspezifikation Vergabekoordination Berlin#215753
Datum
25. März 2021 18:05
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Um Ihren Antrag inhaltlich prüfen und bescheiden zu können, benötigen wir weitere Angaben. Ein Portal mit der Bezeichnung "Vergabekoordination Berlin" besteht nicht. Bitte überprüfen Sie insoweit den Gegenstand Ihrer Anfrage. Auch ist nicht klar, auf welche Art von Akten im Sinne des § 3 Abs. 2 Sie sich in Ihrem Antrag beziehen. Die Bezeichnung "Schnittstellenspezifikation" und "Dokumentation" ist nicht eindeutig und bedarf der Ergänzung, auf welche Art von Informationen Sie sich damit beziehen. Vorbehaltlich Ihrer weiteren Angaben können wir nicht ausschließen, dass Ausschlussgründe bestehen. Nach Eingang Ihrer weiteren Angaben werden wir Ihre Anfrage schriftlich bescheiden. Bitte senden Sie uns Ihre weiteren Angaben innerhalb von zwei Wochen nach Eingang dieser Zwischennachricht zu. Ohne weitere Angaben müssten wir Ihren Antrag als unzulässig zurückweisen. Einer Veröffentlichung der nachfolgenden Bearbeiterdaten auf der Seite fragdenstaat.de widersprechen wir. Freundliche Grüße
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Nachricht. Anders als in der ursprünglichen Anfrage geschieben…
An Berliner Wasserbetriebe (BWB) Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Schnittstellenspezifikation Vergabekoordination Berlin#215753 [#215753]
Datum
27. März 2021 18:27
An
Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Nachricht. Anders als in der ursprünglichen Anfrage geschieben meine ich das Problem Vergabekooperation Berlin (https://vergabekooperation.berlin/). Dieser Portal bietet mindestens, wie in [1] beschriben, eine Schnittstelle an die Software "AI Bietercockpit". Zudem besitzt die genutzte Software nach [2] eine Rest-API. Meine Anfrage bezieht sich auf Schnittstellenspezifikationen und ähnliches zu diesen Schnittstellen, soweit sie den BWB vorliegen. Sollte es noch ähnliche APIs geben, auch auf diese. Ich hoffe dies liefert genug Informationen, um meinen Antrag bearbeiten zu können. Sonst stehe ich jederzeit gerne für Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1]: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/download/ArchivierteVergaben_2019.pdf [2]: https://www.staatsanzeiger.de/fileadmin/staatsanzeiger/Vergabe/PDFs/Vortrag_Pflichtbeil_AIAG_Anwendertag.pdf Anfragenr: 215753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215753/
Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin am 06.04.2021 wieder für Sie erreichbar. Ihre Mail wird …
Von
Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Betreff
Antw: AW: Schnittstellenspezifikation Vergabekoordination Berlin#215753 [#215753] (Abwesenheit)
Datum
27. März 2021 18:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin am 06.04.2021 wieder für Sie erreichbar. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet und nicht gelesen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] ([geschwärzt]) oder [geschwärzt] ([geschwärzt]). Freundliche Grüße [geschwärzt] >>> "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] >>> [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]!

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Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. § 2 Ab…
Von
Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
9. April 2021
Status
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, auf Ihren Antrag vom 16. März 2021 in der Fassung vom 27. März 2021 ergeht folgender Bescheid: 1. Ihr Antrag wird zurückgewiesen. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe Der Antrag ist zulässig, aber unbegründet. Antrag nach 8 3 Abs. 1 IFG Zwar sind Sie informationsberechtigt im Sinne des &8 3 Abs. 1 IFG. Weiterhin gehören die Berliner Wasserbetriebe als Anstalt des öffentlichen Rechts nach dem Berliner Betriebe-Gesetz zu den öffent- lichen Stellen im Sinne des 8 2 Abs. 1 IFG. Das grundsätzlich jeder Person zustehende Informationsrecht wird nach den Vorschriften des IFG je- doch nicht schrankenlos gewährt. Das Gesetz selbst enthält eine Vielzahl von Ausschlussgründen, die der Erfüllung des Informationsanspruchs entgegenstehen. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Informationen, die bereits aus anderen, bestehenden Informationsmöglichkeiten zugänglich gemacht werden können. Ihr Antrag ist zurückzuweisen, da die begehrten Informationen teilweise im Internet allgemein zu- gänglich sind. Soweit das nicht der Fall ist, ist der Informationsanspruch nach 8& 7 S. 1 IFG ausge- schlossen. 1. Verweis auf bestehende Informationsmöglichkeiten Ihre Anfrage bezieht sich auf Schnittstellen bzw. Schnittellenspezifikationen im Internetportal Verga- bekooperation Berlin (auf das Sie sich nunmehr beziehen). Auf der Ihnen zugänglichen Seite des Por- tals befindet sich ein Link „Schritt für Schritt Anleitung“, in dem die Funktionsweise des Portals und dessen Bedienung ausführlich erläutert ist. In dem Arbeitsschritt „Unterlagen in Al Bietercockpit 8 öffnen“ ist die Schnittstelle zu der bezeichneten Software Al Bietercockpit der Administration Intelli- gence AG (nachfolgend: Al AG) dargestellt. Auf Seite 12 der Anleitung findet sich der Hinweis auf das Benutzerhandbuch zum Al Bietercockpit. Das Benutzerhandbuch ist ebenfalls im Internet frei zugänglich mit dem Hinweis auf das Copyright der Al AG in Würzburg. Die beschriebenen Inhalte und Verfahren sind Eigentum der Al AG. Über die jedermann zur Verfügung stehende Suchmaschine sind weitere Informationen über das Produkt Al Bietercockpit und dessen Anwendung innerhalb der Vergabeplattform frei zugänglich. Ein Informati- onsbedürfnis nach dem IFG besteht insoweit nicht. 2. Ausschlussgründe Soweit die begehrten Informationen über Schnittstellen bzw. Schnittstellenspezifikationen aus den vorstehend unter Ziff. 1 dargestellten Informationsquellen nicht frei zugänglich sind, ist der Informa- tionsanspruch nach Maßgabe des 8 7 S. 1 IFG ausgeschlossen. Den Berliner Wasserbetrieben liegen über die Verlinkung im Portal hinausgehende Informationen zu Schnittstellen bzw. Schnittstellenspe- zifikationen nicht vor. Auf Seite 11 der Anwenderhilfe zur Vergabeplattform ist dokumentiert, dass die Verlinkung auf den Server der Al AG erfolgt. Auf diesen haben die Berliner Wasserbetriebe keinen Zugriff. Die Al AG stimmt der Herausgabe von Informationen nicht zu. Durch die Auskunft würden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart. Unter einem Geschäftsgeheimnis ist allgemein jede auf die kaufmännische Seite eines Unternehmens bezogene Tatsache zu verstehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich ist und an deren Geheimhaltung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss vom 14.03.2006, BVerfGE 115, 205 ff.). Dies trifft für die Schnittstellen und Schnittstellenspezifikationen zu. Ihre Inhalte sind Tatsachen, die exklusiv bei der Al AG bestehen, gesetzlich geschützt sind und deren Position am Markt begründen. Die Auskunft darüber würde Dritte in die Lage versetzen, exklusiv der Al AG zu- stehende Tatsachen zu benutzen und der Marktposition der Al AG schaden. Gleiches gilt für die zu Ziff. 2 in Ihrem Antrag in der Fassung vom 27. März 2021 bezeichneten REST- API. Auch diese bezeichnet eine Schnittstelle zum Produkt der Al AG. Vorstehende Ausführungen gel- ten entsprechend. Antrag nach 8 2 Abs. 1 VIG Verbraucherinformationen nach 8 2 Abs. 1 VIG sind nicht betroffen. Kostenentscheidung Die Kostenentscheidung ergeht gemäß 8 16 IFG bzw. 8 7 Abs. 1 VIG. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei den Berliner Was- serbetrieben, Neue Jüdenstraße 1, 10179 Berlin, Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen