Schottland Urlaub

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Fliege Mitte April nach Schottland.Brauche ich dort ein Reisepass oder reicht ein Personalausweis.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fliege Mitte Apr…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schottland Urlaub [#47178]
Datum
21. Januar 2019 18:40
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fliege Mitte April nach Schottland.Brauche ich dort ein Reisepass oder reicht ein Personalausweis.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
505-05 5 E Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Auswärtige Amt. Ein…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: Schottland Urlaub [#47178]
Datum
29. Januar 2019 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

505-05 5 E Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Auswärtige Amt. Eine Einreise in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist sowohl mit einem gültigen Reisepass als auch mit einem gültigen Personalausweis möglich. Da es noch keine Regelung für die Einreise nach Großbritannien nach dem Austritt aus der Europäischen Union gibt, empfehle ich Ihnen mit einem gültigen Reisepass dort einzureisen. Die Einreisebestimmungen richten sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Einreisestaates. Ich darf Sie bitten die Regelungen für die Einreise nach Großbritannien nach dem 20.03.2019 bei der Botschaft des Vereinigten Königreiches und Nordirland in Berlin zu erfragen. Die Kontaktdaten der Botschaft erhalten Sie über folgenden Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungengrossbritannien/206398?openAccordionId=item-206466-0-panel Mit freundlichen Grüßen