Schreiben an alle Schulen des Landes wegen des Schulstreiks

Im Artikel der Taz vom 1.2.2019 zum Schülerstreik fürs Klima (https://taz.de/Schuelerstreiks-fuers-Klima/!5569721/) wird ein Schreiben an alle Schulen des Landes Sachsen-Anhalt benannt, welches die Schülerstreiks während der Unterrichtszeiten behandelt.
Bitte schicken Sie mir dieses Schreiben zu.

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  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    5. März 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Artikel der T…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben an alle Schulen des Landes wegen des Schulstreiks [#54442]
Datum
1. Februar 2019 14:15
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Artikel der Taz vom 1.2.2019 zum Schülerstreik fürs Klima (https://taz.de/Schuelerstreiks-fuers-Klima/!5569721/) wird ein Schreiben an alle Schulen des Landes Sachsen-Anhalt benannt, welches die Schülerstreiks während der Unterrichtszeiten behandelt. Bitte schicken Sie mir dieses Schreiben zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z24-18501/17(2019) Berlin, 11.02.2…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Schreiben an alle Schulen des Landes wegen des Schulstreiks [#54442]
Datum
11. Februar 2019 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z24-18501/17(2019) Berlin, 11.02.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 01.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 1.02.2019 bzgl. eines Schreibens an alle Schulen des Landes Sachsen-Anhalt. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, so dass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Für Ihre Frage dürfte folgende Landesbehörde in Betracht kommen: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Turmschanzenstraße 32 39114 Magdeburg Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Mit freundlichen Grüßen