Schreiben an den RefRat

Das Schreiben der Rechtsabteilung an den RefRat, auf das hier Bezug genommen wird: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1099719.humboldt-universitaet-uni-gegen-studis-die-zweite.html

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. September 2018
  • Frist
    9. Oktober 2018
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Schreiben an den RefRat [#33331]
Datum
7. September 2018 10:14
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben der Rechtsabteilung an den RefRat, auf das hier Bezug genommen wird: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1099719.humboldt-universitaet-uni-gegen-studis-die-zweite.html
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage, die wir zur Bearbeitung/Prüfung w…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Schreiben an den RefRat [#33331]
Datum
7. September 2018 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage, die wir zur Bearbeitung/Prüfung weitergegeben haben. Mit freundlichen Grüßen

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 07.09.2018 möchten wir Sie wunschgemäß vorab über…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Schreiben an den RefRat [#33331]
Datum
21. September 2018 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 07.09.2018 möchten wir Sie wunschgemäß vorab über die voraussichtlichen Kosten Ihrer Anfrage unterrichten. Bitte beachten Sie, dass eine inhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag damit noch nicht getroffen ist. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGegO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO)erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächtlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass vorliegend nur eine einfache schriftliche Auskunft begehrt wird, die voraussichtlich Kopien und Schwärzungen der Unterlagen erforderlich machen wird. Unter Berücksichtgung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von mindestens einer Viertelstunde gerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, das Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 20 € für Sie anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrecht erhalten möchten. Wir möchte Sie zudem um Mitteilung einer Postanschrift bitten, an die eine abschließende Entscheidung sowie ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen