Schreiben an die EU-Verkehrskommisarin zur Neubewertung des NOx-Grenzwerts

das Schreiben des Ministers Scheuer an die EU-Verkehrskommisarin Bulc zur Überprüfung/Neubewertung von Grenzwerten für Stickstoffoxide.
Sollten bereits Antworten oder Rückfragen dazu eingegangen sein, bitte ich um den vollständigen Schriftwechsel.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2019
  • Frist
    16. März 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Schreiben de…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben an die EU-Verkehrskommisarin zur Neubewertung des NOx-Grenzwerts [#57919]
Datum
14. Februar 2019 21:17
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Schreiben des Ministers Scheuer an die EU-Verkehrskommisarin Bulc zur Überprüfung/Neubewertung von Grenzwerten für Stickstoffoxide. Sollten bereits Antworten oder Rückfragen dazu eingegangen sein, bitte ich um den vollständigen Schriftwechsel.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bezug: Ihre Anfrage vom 14.02.2019 Aktenzeichen: L 24 - HE 3181 Datum:Berlin, 19.03.2019 Seite 1 von 1 Sehr geehr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Schreiben an die EU-Verkehrskommisarin zur Neubewertung des NOx-Grenzwerts [#57919]
Datum
19. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Bezug: Ihre Anfrage vom 14.02.2019 Aktenzeichen: L 24 - HE 3181 Datum:Berlin, 19.03.2019 Seite 1 von 1 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Beigefügt übersende ich Ihnen das Schreiben von Herrn Bundesminister Andreas Scheuer an die EU-Verkehrskommissarin Frau Violeta Bulc (mit Stellungnahme) sowie das Antwortschreiben der Europäischen Kommission. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag