Schreiben an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt vom 17.07.2020
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren,
das von der STBK Sachsen-Anhalt veröffentlichte Schreiben (siehe https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/2020/07/2020-07-020-von-sp-TSE-20072020143134.pdf ) Ihres Hauses vom 17.07.2020 an Herrn Steuerberater Speck enthält einen Verweis auf ein Schreiben des selben Tages an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt mit Einzelheiten zur Verlängerung der Nichtbeantstandungsregelung hinsichtlich des Einsatzes technischer Sicherheitseinrichtungen. Ich zitiere:
"Einzelheiten dazu können Sie meinem heutigen Schreiben an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt entnehmen."
Ich bitte darum, mir dieses Schreiben mit den Einzelheiten zeitnah (!) zu übersenden, da dies nicht von der STBK veröffentlicht wurde und es um den Stichtag des 30.09.2020 geht und tausende Unternehmen in Sachsen-Anhalt betroffen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Allgemein sei mir an dieser Stelle der Hinweis gestattet, dass die Details der Regelung nirgendwo vom MF öffentlich zugänglich gemacht wurden und es außer Steuerberatern auch andere Berufsgruppen gibt, für die Informationen hinsichtlich der KassenSichV von besondere Bedeutung sind, z.B. in unserem Fall für in Sachsen-Anhalt ansässige Hersteller von Kassensoftware. Daher bitte ich Sie, derartige Informationen zukünftig proaktiv online zugänglich und nicht ausschließlich über Kammern zu veröffentlichen, in denen ggf. nicht alle Betroffenen Mitglied sind, da die Kammern wie in diesem Fall nicht alle Informationen entsprechend selbst veröffentlichen. Eine offene und schnelle Informationspolitik kann ein großer Vorteil für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt sein.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum2. August 2020
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5. September 2020
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