Schreiben bzgl. "Nutzung bestehender Spielräume für Vergütungsvereinbarungen"

Das Ende Juni vom Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach an den GKV-Spitzenverband versendende Schreiben, in dem die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert werden, in den laufenden bzw. anstehenden Vergütungsverhandlungen "von bestehenden Spielräumen Gebrauch zu machen" um so inflationsbedingte Preissteigerungen auszugleichen.
(Vgl. Artikel "Das sagt Lauterbachs Ministerium", S. 8 in der Passauer Neuen Presse vom 11.08.2022, online unter: https://plus.pnp.de/ueberregional/heimatwirtschaft_niederbayern/4399445_Das-sagt-Lauterbachs-Ministerium.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
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Sven Wunderlich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Ende Juni vom…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sven Wunderlich
Betreff
Schreiben bzgl. "Nutzung bestehender Spielräume für Vergütungsvereinbarungen" [#256851]
Datum
11. August 2022 08:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Ende Juni vom Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach an den GKV-Spitzenverband versendende Schreiben, in dem die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert werden, in den laufenden bzw. anstehenden Vergütungsverhandlungen "von bestehenden Spielräumen Gebrauch zu machen" um so inflationsbedingte Preissteigerungen auszugleichen. (Vgl. Artikel "Das sagt Lauterbachs Ministerium", S. 8 in der Passauer Neuen Presse vom 11.08.2022, online unter: https://plus.pnp.de/ueberregional/heimatwirtschaft_niederbayern/4399445_Das-sagt-Lauterbachs-Ministerium.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich Anfragenr: 256851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256851/
Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Schreiben bzgl Nutzung bestehender Spielräume für Vergütungsvereinbarungen [#256851] Sehr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Schreiben bzgl Nutzung bestehender Spielräume für Vergütungsvereinbarungen [#256851]
Datum
12. August 2022 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wunderlich, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
WG: IFG Antrag Sven Wunderlich, Schreiben bzgl Nutzung bestehender Spielräume für Vergütungsvereinbarungen [#2…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: IFG Antrag Sven Wunderlich, Schreiben bzgl Nutzung bestehender Spielräume für Vergütungsvereinbarungen [#256851]
Datum
22. August 2022 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB
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2,9 KB


Sehr geehrter Herr Wunderlich, ich gebe Ihrem unten stehenden Antrag statt und übersende Ihnen anbei das erbetene Schreiben des Ministers an den GKV-SV. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Sven Wunderlich
AW: WG: IFG Antrag Sven Wunderlich, Schreiben bzgl Nutzung bestehender Spielräume für Vergütungsvereinbarungen […
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sven Wunderlich
Betreff
AW: WG: IFG Antrag Sven Wunderlich, Schreiben bzgl Nutzung bestehender Spielräume für Vergütungsvereinbarungen [#256851]
Datum
23. August 2022 11:40
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meines Anliegens. Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich Anfragenr: 256851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256851/