Schreiben der Dienstrechtsabteilung bzgl. eines Bildes in der Pressemitteilung zur Führungsmanschaft des BMI

Die vollständige Korrespondenz der Dienstrechtsabteilung, die zum Austausch des Fotos in der Pressemitteilung am 23.03.2018 geführt hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. März 2018
  • Frist
    1. Mai 2018
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Julian Jacoby
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren<< Adresse entfernt >> bitte senden Sie mi…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
Schreiben der Dienstrechtsabteilung bzgl. eines Bildes in der Pressemitteilung zur Führungsmanschaft des BMI [#28299]
Datum
28. März 2018 18:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren<< Adresse entfernt >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vollständige Korrespondenz der Dienstrechtsabteilung<< Adresse entfernt >> die zum Austausch des Fotos in der Pressemitteilung am 23.03.2018 geführt hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)<< Adresse entfernt >> soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind<< Adresse entfernt >> sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)<< Adresse entfernt >> soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein<< Adresse entfernt >> möchte ich Sie bitten<< Adresse entfernt >> mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie<< Adresse entfernt >> mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich<< Adresse entfernt >> spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden<< Adresse entfernt >> müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein<< Adresse entfernt >> bitte ich Sie<< Adresse entfernt >> ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen<< Adresse entfernt >> Julian Jacoby <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Jacoby << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1537 Sehr geehrter Herr Jacobi<< Adresse entfernt >> Zu Ihrem nachstehenden IFG-Antrag k…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Schreiben der Dienstrechtsabteilung bzgl. eines Bildes in der Pressemitteilung zur Führungsmanschaft des BMI [#28299] - (#1537)
Datum
29. März 2018 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#1537 Sehr geehrter Herr Jacobi<< Adresse entfernt >> Zu Ihrem nachstehenden IFG-Antrag kann ich Ihnen mitteilen<< Adresse entfernt >> dass in dieser Sache kein Schreiben der Dienstrechtsabteilung des BMI existiert. Am 23.03.2018 um 12:16 Uhr wurde die benannte Pressemitteilung mit einem Bild vom Eingangsportal des BMI publiziert. Um 13:46 Uhr wurde dieses Bild gegen ein Foto der Staatssekretäre ausgetauscht. Daraufhin erfolgte ein telefonischer Hinweis aus der Personalabteilung des BMI<< Adresse entfernt >> wonach die Veröffentlichung der erforderlichen und zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgten Kabinettbefassung mit den Personalien<< Adresse entfernt >> vorgreifen könnte. Das Bild wurde daraufhin bereits um 14:19 Uhr wieder durch das ursprünglich genutzte Bild ersetzt. Ich hoffe<< Adresse entfernt >> Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen