Schreiben der Justizverwaltung vom 14. August an die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten und die Leiterin der Sozialen Dienste

- Schreiben der Justizverwaltung vom 14. August an die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten und die Leiterin der Sozialen Dienste

(siehe Artikel im Tagesspiegel vom 31. August:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/unruhe-in-berlins-gefaengnissen-beamte-fuerchten-spitzelsystem-des-justizsenators/26143476.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Schreiben der Justizverwaltung vom 14. August an die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten und die Leiterin der Sozialen Dienste [#196491]
Datum
2. September 2020 15:55
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schreiben der Justizverwaltung vom 14. August an die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten und die Leiterin der Sozialen Dienste (siehe Artikel im Tagesspiegel vom 31. August: https://www.tagesspiegel.de/berlin/unruhe-in-berlins-gefaengnissen-beamte-fuerchten-spitzelsystem-des-justizsenators/26143476.html)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196491/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 2. September 20…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Schreiben der Justizverwaltung vom 14. August an die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten und die Leiterin der Sozialen Dienste [#196491]; Ihre Anfrage vom 2. September 2020
Datum
16. September 2020 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 2. September 2020 einschließlich Anlage. Mit freundlichen Grüßen

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