Schreiben der Lufthansa

Das "Schreiben der Lufthansa an das Bundesinnenministerium", wie berichtet in http://www.spiegel.de/politik/deutschland/datenschuetzer-alarmiert-ueber-us-beamte-an-deutschen-airports-a-994176.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. September 2014
  • Frist
    1. November 2014
  • 0 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das "Schrei…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Schreiben der Lufthansa [#7641]
Datum
30. September 2014 12:13
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Aktenzeichen: ZI4-13002/4#473 Sehr geehrte mit E-Mail vom 30. September 2014 beantragen Sie auf Grundlage des Inf…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen: ZI4-13002/4#473
Datum
30. Oktober 2014
Status
Warte auf Antwort
39,4 KB
Sehr geehrte mit E-Mail vom 30. September 2014 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung eines Schreibens der Lufthansa an das Bundesinnenministerium. Sie berufen sich dabei auf http://www.spiegel.de/politik/deutschland/datenschuetzer-alarmiert-ueber-us-beamte-an-deutschen-airports-a-994176.html . In dieser Sache ist ein Drittbeteiligungsverfahren gem. § 8 IFG durchzuführen. Die Frist nach § 7 Abs. 5 IFG verlängert sich dadurch entsprechend. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Schreiben der Lufthansa" vom 30.09.2…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Schreiben der Lufthansa [#7641]
Datum
3. November 2014 10:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Schreiben der Lufthansa" vom 30.09.2014 (#7641) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 7641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Aktenzeichen: ZI4-13002/4#473 Sehr geehrte mit E-Mail vom 30. September 2014 haben Sie auf Grundlage des Informat…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen: ZI4-13002/4#473
Datum
22. Dezember 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
82,5 KB
Sehr geehrte mit E-Mail vom 30. September 2014 haben Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) unter Berufung auf die Berichterstattung im SPIEGEL vom 28. September 2014 die Übersendung eines Schreibens der Lufthansa an das Bundesinnenministerium beantragt. Ihr Antrag wird abgelehnt. Begründung: Gemäß § 3 Nr. 7 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG nicht bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrages auf Informationszugang noch fortbesteht. Darüber hinaus darf der Zugang zu personenbezogenen Daten Dritter nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. In den Akten des BMI befindet sich lediglich eine E-Mail eines Mitarbeiters der Lufthansa, die vordringlich andere Themen und nur teilweise die durch den SPIEGEL dargestellte Thematik betrifft. Der Absender der E-Mail hat sich im Rahmen des gem. § 8 IFG durchgeführten Drittbeteiligungsverfahrens nicht nur gegen die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (§ 5 IFG), sondern grundsätzlich gegen die Weitergabe seiner E-Mail ausgesprochen. Er hat die darin enthaltenen Informationen vertraulich übermittelt, sein Interesse an dem Bestand der Vertraulichkeit der Nachricht besteht fort. Die Bereitschaft zur Kooperation mit den Behörden ist eng verbunden mit dem Vertrauen in die Verschwiegenheit der Verwaltung. Ein Informationszugang ist daher nicht möglich. Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen