Schreiben der Ministerin Barley an die Minister der Bundesregierung zur Urheberrechtsreform April 2019

Das Schreiben der Bundesministerin Barley an die anderen Minister und Ministerinnen der Bundesregierung zum Thema Urheberrechtsreform aus dem April 2019 von dem im folgenden Artikel die Rede ist: https://www.sueddeutsche.de/digital/uploadfilter-urheberrecht-barley-1.4397567

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben de…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben der Ministerin Barley an die Minister der Bundesregierung zur Urheberrechtsreform April 2019 [#119066]
Datum
4. April 2019 22:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben der Bundesministerin Barley an die anderen Minister und Ministerinnen der Bundesregierung zum Thema Urheberrechtsreform aus dem April 2019 von dem im folgenden Artikel die Rede ist: https://www.sueddeutsche.de/digital/uploadfilter-urheberrecht-barley-1.4397567
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 356/2019 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 4. April 2019 - Schreiben der Ministerin Barley an die Minister der Bundesregierung zur Urheberrechtsreform April 2019 [#119066]
Datum
24. April 2019 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 356/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in mit nachstehender E-Mail bitten Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Übersendung des Schreibens "der Bundesministerin Barley an die anderen Minister und Ministerinnen der Bundesregierung zum Thema Urheberrechtsreform aus dem April 2019 von dem im folgenden Artikel die Rede ist: https://www.sueddeutsche.de/digital/uploadfilter-urheberrecht-barley-1.4397567 ". Bei dem von Ihnen angefragten Dokument handelt es sich um den Entwurf einer Protokollerklärung. Die Protokollerklärung Deutschlands ist auf Seite 2ff. des EU-Ratsdokuments 7986/19 ADD 1 REV 2 vom 15. April 2019 abgedruckt und z.B. unter nachfolgendem Link abrufbar: https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXVI/EU/06/18/EU_61855/imfname_10895501.pdf. Von einer Übersendung sehe ich daher ab (vgl. § 9 Absatz 3 2. Alternative IFG). Mit freundlichen Grüßen