Schreiben der PräsidentInnen der fünf obersten Bundesgerichte zum EMöGG

das Schreiben, das die Präsidenten und Präsidentinnen der fünf obersten Bundesgerichte an Sie gerichtet haben, um sich gegen eine Reform des § 169 GVG durch das geplante Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte auszusprechen (vgl. www.lto.de/recht/hintergruende/h/kamera-urteilsverkuendung-bundesgerichte-ansehen-der-justiz-kommentar/).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2017
  • Frist
    28. Februar 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Schreiben, d…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Schreiben der PräsidentInnen der fünf obersten Bundesgerichte zum EMöGG [#20090]
Datum
26. Januar 2017 17:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Schreiben, das die Präsidenten und Präsidentinnen der fünf obersten Bundesgerichte an Sie gerichtet haben, um sich gegen eine Reform des § 169 GVG durch das geplante Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte auszusprechen (vgl. www.lto.de/recht/hintergruende/h/kamera-urteilsverkuendung-bundesgerichte-ansehen-der-justiz-kommentar/).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingegangen …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Schreiben der PräsidentInnen der fünf obersten Bundesgerichte zum EMöGG [#20090]
Datum
31. Januar 2017 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingegangen und wird bearbeitet. Ich bitte um Nennung einer zustellfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie meine zustellfähige Anschrift. Mit freundlichen Grüßen Antrags…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Schreiben der PräsidentInnen der fünf obersten Bundesgerichte zum EMöGG [#20090]
Datum
3. März 2017 17:01
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie meine zustellfähige Anschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
22. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen