Schreiben des BdB aus dem Dezember 2002

Das Schreiben des Bundesverbands deutscher Banken aus dem Dezember 2002, in welchen beschrieben wird, warum die Gesetzgebung zum Besitz von Aktien problematisch sei.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben des B…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben des BdB aus dem Dezember 2002 [#189228]
Datum
17. Juni 2020 21:13
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben des Bundesverbands deutscher Banken aus dem Dezember 2002, in welchen beschrieben wird, warum die Gesetzgebung zum Besitz von Aktien problematisch sei.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189228/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Juni 2020 "Schreiben des Bundesverbands deut…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Juni 2020 "Schreiben des Bundesverbands deutscher Banken aus dem Dezember 2002"
Datum
10. Juli 2020 07:18
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,1 MB
47,6 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlagen erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium der Finanzen
Rückruf: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Juni 2020 "Schreiben des Bundesverb…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Rückruf: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Juni 2020 "Schreiben des Bundesverbands deutscher Banken aus dem Dezember 2002"
Datum
10. Juli 2020 07:44
Status
Referat VB5 möchte die Nachricht "Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Juni 2020 "Schreiben des Bundesverbands deutscher Banken aus dem Dezember 2002"" zurückrufen.
Bundesministerium der Finanzen
Rückruf: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Juni 2020 "Schreiben des Bundesverb…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Rückruf: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Juni 2020 "Schreiben des Bundesverbands deutscher Banken aus dem Dezember 2002"
Datum
10. Juli 2020 07:49
Status
Referat VB5 möchte die Nachricht "Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Juni 2020 "Schreiben des Bundesverbands deutscher Banken aus dem Dezember 2002"" zurückrufen.
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Juni 2020 "Schreiben des Bundesverbands deut…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Juni 2020 "Schreiben des Bundesverbands deutscher Banken aus dem Dezember 2002"
Datum
10. Juli 2020 08:55
Status
geschwärzt
893,6 KB
47,6 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlagen erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Juni 2020 "Schreiben des Bundesverbands …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. Juni 2020 "Schreiben des Bundesverbands deutscher Banken aus dem Dezember 2002" [#189228]
Datum
11. Juli 2020 15:13
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ V B 5 - O 1319/20/10215 DOK 2020/0698529 Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Juli 2020. Im Zuge weiterer Recherchen bin ich auf einen Bericht des Deutschen Bundestages (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812700.pdf) gestoßen, in dem auf Seite 332 der Inhalt des Schreibens zusammengefasst wird. Für meinen Zweck genügt dieser Detailgrad, sodass ich das Originaldokument nicht benötige. Deshalb möchte ich meine Anfrage zurückziehen. Dennoch möchte ich mich für Ihre bis hierhin geleisteten Mühen bedanken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189228/