Schreiben des BKA vom 6. Juli 2021 zu Informationen aus den Sky-ECC-Ermittlungen

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Das Schreiben des BKA vom 6. Juli 2021 an die Kontaktstellen der verschiedenen Landeskriminalämter, der Bundespolizei und des Zollkriminalamts im Zusammenhang mit dem ebenfalls vom BKA betrieben Verfahren wegen der Verwendung von Informationen aus den Sky-ECC-Ermittlungen, worin mitgeteilt wird dass davon abgesehen werden soll, einen Bezug zum sogenannten UJS-Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main herzustellen, in dessen Rahmen eine Europäische Ermittlungsanordnung an belgische Behörden gerichtet worden ist (vgl. Interview mit dem RA Johannes Eisenberg vom 10. Januar 2022 auf der Plattform "Golem");

sofern auch im Falle von Ermittlungen zum Komplex "Encrochat" ein solches Schreiben an die Kontaktstellen gerichtet wurde, bitte ich um dessen Übermittlung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben des…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben des BKA vom 6. Juli 2021 zu Informationen aus den Sky-ECC-Ermittlungen [#237230]
Datum
11. Januar 2022 11:22
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben des BKA vom 6. Juli 2021 an die Kontaktstellen der verschiedenen Landeskriminalämter, der Bundespolizei und des Zollkriminalamts im Zusammenhang mit dem ebenfalls vom BKA betrieben Verfahren wegen der Verwendung von Informationen aus den Sky-ECC-Ermittlungen, worin mitgeteilt wird dass davon abgesehen werden soll, einen Bezug zum sogenannten UJS-Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main herzustellen, in dessen Rahmen eine Europäische Ermittlungsanordnung an belgische Behörden gerichtet worden ist (vgl. Interview mit dem RA Johannes Eisenberg vom 10. Januar 2022 auf der Plattform "Golem"); sofern auch im Falle von Ermittlungen zum Komplex "Encrochat" ein solches Schreiben an die Kontaktstellen gerichtet wurde, bitte ich um dessen Übermittlung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237230 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237230/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Ihr Antrag vom 11. Januar 2022
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 11. Januar 2022
Datum
14. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
707,1 KB

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben des BKA vom 6. Juli 2021 zu Informat…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schreiben des BKA vom 6. Juli 2021 zu Informationen aus den Sky-ECC-Ermittlungen [#237230]
Datum
15. Februar 2022 09:09
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben des BKA vom 6. Juli 2021 zu Informationen aus den Sky-ECC-Ermittlungen“ vom 11.01.2022 (#237230) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237230 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237230/