Schreiben des Präsidenten des OLG Dresden zur "Weitere[n] Bearbeitung der sogenannten VW-Verfahren"

Das (Rund-)Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden zur "Weitere[n] Bearbeitung der sogenannten VW-Verfahren" u.a. an die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts (HOLG) Hamburg, welches im Vorlagebeschluss des Landgerichts (LG) Erfurt an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zitiert wird (Beschluss vom 15.06.2020, Az. 8 O 1045/18) [1], vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).

[1] Steinbeis, Maximilian: Dieselrichter in Deutschland?, VerfBlog, 2020/6/22, https://verfassungsblog.de/dieselrichter-in-deutschland/.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juni 2020
  • Frist
    25. Juli 2020
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Julian Pascal Beier
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Hanseatisches Oberlandesgericht Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Schreiben des Präsidenten des OLG Dresden zur "Weitere[n] Bearbeitung der sogenannten VW-Verfahren" [#189580]
Datum
23. Juni 2020 06:43
An
Hanseatisches Oberlandesgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das (Rund-)Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden zur "Weitere[n] Bearbeitung der sogenannten VW-Verfahren" u.a. an die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts (HOLG) Hamburg, welches im Vorlagebeschluss des Landgerichts (LG) Erfurt an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zitiert wird (Beschluss vom 15.06.2020, Az. 8 O 1045/18) [1], vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF). [1] Steinbeis, Maximilian: Dieselrichter in Deutschland?, VerfBlog, 2020/6/22, https://verfassungsblog.de/dieselrichter-in-deutschland/.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 189580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189580/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Hanseatisches Oberlandesgericht
Kein Nachrichtentext
Von
Hanseatisches Oberlandesgericht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
389,7 KB
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparen…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schreiben des Präsidenten des OLG Dresden zur "Weitere[n] Bearbeitung der sogenannten VW-Verfahren"“ [#189580] [#189580]
Datum
6. Juli 2020 11:24
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/189580/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich nicht um eine Information handelt, die aus dem Tätigwerden in richterlicher Unabhängigkeit als Organ der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften stammt. Es geht um eine Verwaltungstätigkeit der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anhänge: - 189580.pdf - 2020-07-01_1-20200701_holg.pdf Anfragenr: 189580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189580/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Beier, wir haben Ihre Beschwerde erhalten. Nach Prüfung können wir Ihrer Argumentation nicht f…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Schreiben des Präsidenten des OLG Dresden zur "Weitere[n] Bearbeitung der sogenannten VW-Verfahren"“ [#189580] (1975/2020)
Datum
16. Juli 2020 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, wir haben Ihre Beschwerde erhalten. Nach Prüfung können wir Ihrer Argumentation nicht folgen. Nach der vorliegenden Informationen geht es um die Bearbeitung von Klagen mit dem Ziel, für eine Entlastung beim BGH zu sorgen. Dabei handelt es sich um Entscheidungen, die ausnahmslos in richterlicher Unabhängigkeit zu treffen sein dürften. Ich halte daher § 5 Nr. 1 HmbTG für anwendbar, mit dem Ergebnis, dass Sie keinen Anspruch nach dem HmbTG auf Zugang zu dem Dokument haben. Ich muss gestehen, dass mir nicht unmittelbar einleuchtet, warum das Gericht den Brief nicht dennoch herausgibt, wenn er sogar schon Journalisten vorliegt. Dieses Vorgehen erscheint unglücklich und ist dazu geeignet, den Eindruck zu hinterlassen, dass die Inhalte des Briefs problematisch sein könnten und der Öffentlichkeit verborgen bleiben sollten. Diese Entscheidung muss die auskunftspflichtige Stelle (also das OLG Hamburg) aber in eigener Verantwortung treffen. Ich bedauere, Ihnen in der Angelegenheit keine für Sie positivere Mitteilung machen zu können. Unsere Entscheidung hat keinerlei bindende Wirkung. Es bleibt Ihnen unbenommen gegen den ablehnenden Bescheid des OLG, das VG Hamburg anzurufen. Falls Sie sich dazu entschließen sollten, wären wir Ihnen für einen entsprechenden Hinweis und die Mitteilung des Aktenzeichens dankbar. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Beier, ich habe außerdem gerade feststellen können, dass der Brief ohnehin öffentlich zugängli…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Schreiben des Präsidenten des OLG Dresden zur "Weitere[n] Bearbeitung der sogenannten VW-Verfahren"“ [#189580] (1975/2020)
Datum
16. Juli 2020 11:32
Status
Sehr geehrter Herr Beier, ich habe außerdem gerade feststellen können, dass der Brief ohnehin öffentlich zugänglich ist. https://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/buergerliches-recht/heese/medien/olg-praesident_dresden_v._9.4.pdf Mit freundlichen Grüßen