Schreiben des RKI vom 11.01.2021

Bitte übermitteln Sie in elektronischer Form den vollständigen Wortlaut des Schreibens des RKI an das BMG vom 11.01.2021, in dem das RKI die Vermutung äußert, dass möglicherweise Krankenhäuser weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze melden als tatsächlich verfügbar sind.
Außerdem übersenden Sie mir bitte, ebenfalls in elektronischer Form, den Bericht des Bundesrechnungshofes über die Corona-Ausgaben, der kürzlich dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt wurde.
Sollte die elektronische Übermittlung eines oder beider Dokumente ausdrücklich nicht möglich sein, begründen Sie dies bitte juristisch nachprüfbar und senden mir eine Kopie des Schreibens / der Schreiben postalisch zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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Antje Vollmer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übermitteln…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Antje Vollmer
Betreff
Schreiben des RKI vom 11.01.2021 [#223218]
Datum
12. Juni 2021 12:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übermitteln Sie in elektronischer Form den vollständigen Wortlaut des Schreibens des RKI an das BMG vom 11.01.2021, in dem das RKI die Vermutung äußert, dass möglicherweise Krankenhäuser weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze melden als tatsächlich verfügbar sind. Außerdem übersenden Sie mir bitte, ebenfalls in elektronischer Form, den Bericht des Bundesrechnungshofes über die Corona-Ausgaben, der kürzlich dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt wurde. Sollte die elektronische Übermittlung eines oder beider Dokumente ausdrücklich nicht möglich sein, begründen Sie dies bitte juristisch nachprüfbar und senden mir eine Kopie des Schreibens / der Schreiben postalisch zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223218/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antje Vollmer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Antje Vollmer
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Schreiben des RKI vom 11 01 2021 [#223218] Sehr geehrte Frau Vollmer, wie gewünscht bestäti…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Schreiben des RKI vom 11 01 2021 [#223218]
Datum
17. Juni 2021 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Vollmer, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Schreiben des RKI vom 11 01 2021 [#223218] Sehr geehrte Frau Vollmer, auf Ihre unten stehende…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Schreiben des RKI vom 11 01 2021 [#223218]
Datum
13. Juli 2021 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Vollmer, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Vollmer, zur Beantwortung des u.a. Antrages nach Informationsfreiheitsgesetz wird die Erlassa…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Schreiben des RKI vom 11.01.2021 [#223218]
Datum
14. Juli 2021 15:38
Status
Sehr geehrte Frau Vollmer, zur Beantwortung des u.a. Antrages nach Informationsfreiheitsgesetz wird die Erlassantwort „Zeitliche Veränderung der Zahl freier Intensivbetten mit Bezug zur Anzahl aktuell intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Patient*innen“ mit Datum vom 11. Januar 2021 nebst des zugehörigen Erlasses übermittelt (Anlage 1 und 2). Der erbetene Bundesrechnungshofbericht ist öffentlich zugänglich auf der Website des Bundesrechnungshofes (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2021/massnahmen-des-bundes-zur-corona-bewaeltigung-im-gesundheitswesen/@@download/langfassung_pdf ). Eine elektronische Übersendung ist daher nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen