Schreiben des US-Heeresamtes vom 18.11.2011

Das "Schreiben des US-Heeresamtes an das Bundesverteidigungsministerium vom 18. November 2011", wie berichtet in http://www.spiegel.de/fotostrecke/drohnen-basis-ramstein-bundesregierung-bestreitet-mitwissen-fotostrecke-125847-4.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. April 2015
  • Frist
    23. Mai 2015
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das "Schrei…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Schreiben des US-Heeresamtes vom 18.11.2011 [#9477]
Datum
21. April 2015 11:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das "Schreiben des US-Heeresamtes an das Bundesverteidigungsministerium vom 18. November 2011", wie berichtet in http://www.spiegel.de/fotostrecke/drohnen-basis-ramstein-bundesregierung-bestreitet-mitwissen-fotostrecke-125847-4.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundesministerium der Verteidigung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihre Anfrage vom 21. April 2015 (Andre Meister per Email <<E-Mail-Adresse&…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihre Anfrage vom 21. April 2015 (Andre Meister per Email <<E-Mail-Adresse>>
Datum
19. Mai 2015 07:29
Status
Warte auf Antwort
Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 21. April 2015 (Andre Meister per Email <<E-Mail-Adresse>> GZ: BMVg IUD I 4 - Az 01-05-01/00 - IFG-Anfrage Andre Meister Sehr geehrter Herr Meister, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 21. April 2015, die ich zur weiteren Bearbeitung erhalten habe. Die weitere Bearbeitung wird noch gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ich werde unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen und bitte bis dahin um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
GZ lUD l 4 - AZ 01-05-01/00 Sehr geehrte für ihre E-Mail vom 21. April 2015, in der Sie um Informationszugang (Ak…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
GZ lUD l 4 - AZ 01-05-01/00
Datum
26. Mai 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
203,7 KB
Sehr geehrte für ihre E-Mail vom 21. April 2015, in der Sie um Informationszugang (Aktenauskunft) nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, danke ich Ihnen. Auf Grund ihrer Anfrage erlasse ich folgenden Bescheid: 1. ihren Antrag vom 21. April 2015 auf Aktenauskunft nach dem IFG lehne ich ab. 2. Die Entscheidung ergeht kostenfrei. Begründung: Ihr Anliegen habe ich einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Im Rahmen dieser Prüfung bin ich zu folgendem Ergebnis gekommen: Gemäß § 1 Abs. 1 Satz. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Soweit Sie Informationen zu Unterbringungsangelegenheiten sowie zu Liegenschaftsanforderungen ausländischer, auch der amerikanischen Streitkräfte begehren, bin ich auf Grund des Aufgabenzuschnitts meines Referates grundsätzlich zur Verfügung über derartige Informationen berechtigt, § 7 Abs. 1 IFG. Ihren Antrag vom 21. April 2015 lehne ich jedoch gemäß § 3 Nr. 3 b) i. V. m. § 3 Nr. 1 g) IFG ab, da die von Ihnen begehrten amtlichen Informationen Gegenstand einer Aktenlieferung an den entsprechenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss sind. Vor diesem Hintergrund habe ich entschieden, Ihren Antrag abzulehnen, um die Entscheidungsfindung dieses Gremiums nicht zu beeinträchtigen. Von der Erhebung von Gebühren sehe ich nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG ab. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Erteilung einer einfachen Auskunft. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium der Verteidigung, Referat Recht I 1, Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Im Auftrag

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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihre Anfrage vom 21. April 2015 (Andre Meister per Email <<E-Mail-Adre…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihre Anfrage vom 21. April 2015 (Andre Meister per Email <<E-Mail-Adresse>> [#9477]
Datum
26. Mai 2015 10:33
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Schreiben des US-Heeresamtes vom 18.11.2011" vom 21.04.2015 (#9477) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 9477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>