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Schreiben FFP2-Masken für Lehrer

ich nehme Bezug auf ihre Antworten aus der Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/schutzwirkung-der-ffp2-masken/ .
In dieser schreiben Sie: "In einem Schreiben an Herrn Sozialminister Lucha hat sich Frau Kultusministerin Dr. Eisenmann dafür eingesetzt, dass außer den Lehrkräften der Schulen, an denen bereits bislang die Maskenpflicht besteht auch die Grundschullehrkräfte vollwertige, CE-zertifizierte FFP2-Masken erhalten, obwohl an diesen Schulen nach wie vor keine Verpflichtung zum Tragen von Masken während des Unterrichts besteht."

Bitte senden Sie mir dieses Schreiben zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich nehme Bezug a…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben FFP2-Masken für Lehrer [#209036]
Datum
19. Januar 2021 00:22
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich nehme Bezug auf ihre Antworten aus der Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/schutzwirkung-der-ffp2-masken/ . In dieser schreiben Sie: "In einem Schreiben an Herrn Sozialminister Lucha hat sich Frau Kultusministerin Dr. Eisenmann dafür eingesetzt, dass außer den Lehrkräften der Schulen, an denen bereits bislang die Maskenpflicht besteht auch die Grundschullehrkräfte vollwertige, CE-zertifizierte FFP2-Masken erhalten, obwohl an diesen Schulen nach wie vor keine Verpflichtung zum Tragen von Masken während des Unterrichts besteht." Bitte senden Sie mir dieses Schreiben zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209036/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Antrag auf Zugang zu Informationen des Kultusministeriums, Ihre E-Mail vom 19. Januar 2021 Sehr <Information-en…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Antrag auf Zugang zu Informationen des Kultusministeriums, Ihre E-Mail vom 19. Januar 2021
Datum
29. Januar 2021 16:37
Status
Warte auf Antwort
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2,4 KB


Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 19. Januar 2021 mit einem Antrag auf Informationszugang gem. Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Der Antrag wird hier mit dem Aktenzeichen 13-0510.21/167/1 geführt. Die Bescheidung des Antrags erfolgt an die in der E-Mail vom 19. Januar 2021 angegebene Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
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