Schreiben Rechtsförmlichkeitsprüfung vom BMVI (StVO-Novelle)

- das vollständige Schreiben mit dem das BMVI dieses Jahr die Rechtsförmlichkeitsprüfung der StVO-Novelle beim BMJV nach den Änderungen durch den Bundesrat angefragt hat

- Außerdem die Antwort des BMJV, in dem dem BMVI mitgeteilt wurde, dass "die Rechtsprüfung deshalb nur sehr kursorisch und nicht in der gewohnten Tiefe erfolgen" konnte

- in elektronischer Form

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das vollständige …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Schreiben Rechtsförmlichkeitsprüfung vom BMVI (StVO-Novelle) [#192632]
Datum
14. Juli 2020 10:52
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das vollständige Schreiben mit dem das BMVI dieses Jahr die Rechtsförmlichkeitsprüfung der StVO-Novelle beim BMJV nach den Änderungen durch den Bundesrat angefragt hat - Außerdem die Antwort des BMJV, in dem dem BMVI mitgeteilt wurde, dass "die Rechtsprüfung deshalb nur sehr kursorisch und nicht in der gewohnten Tiefe erfolgen" konnte - in elektronischer Form
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192632/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mails vom 9. und 14. Juli 2020] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mails vom 9. und 14. Juli 2020]
Datum
12. August 2020 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 422/2020 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 428/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. und 14. Juli 2020 erhalten Sie vorab elektronisch den anliegenden Bescheid nebst elf Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Justiz
WG: Ihre E-Mails vom 9. und 14. Juli 2020] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 145…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
WG: Ihre E-Mails vom 9. und 14. Juli 2020]
Datum
12. August 2020 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 422/2020 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 428/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie vorab elektronisch den berichtigten Bescheid. Aufgrund eines technischen Fehlers wurde das Datum fehlerhaft generiert sowie das weitere Aktenzeichen nicht mitaufgeführt. Ich bitte um Nachsicht. Per Post erhalten Sie nur den berichtigten Bescheid nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre E-Mails vom 9. und 14. Juli 2020] [#192632] Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 422/2020 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre E-Mails vom 9. und 14. Juli 2020] [#192632]
Datum
12. August 2020 15:35
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
mail-113.png
44,6 KB


Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 422/2020 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 428/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Korrektur des Bescheids. der Vollständigkeit halber habe ich noch Nachfragen: 1. Wurde von Seiten des BMVI auf die Mail vom 11.3 noch geantwortet? (Mail im Anhang als png). Die Antwort ist leider nicht in den zugesandten Unterlagen enthalten. 2. Wurde dann am 18.3 ein Rechtsförmlichkeitsattest erteilt? Oder gab es dieses nie? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - mail-113.png Anfragenr: 192632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192632/

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Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 12. August 2020 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 4…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. August 2020
Datum
19. August 2020 15:05
Status
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mail-113.png
44,6 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 422/2020 Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 428/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in die einschlägigen E-Mails zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) liegen Ihnen vollständig vor. Auf die E-Mail des BMJV vom 11. März 2020, Ihnen am 12. August 2020 als Anlage 8 zum IFG-Bescheid zugegangen, hat BMJV mit E-Mail vom 13. März 2020 (Anlage 9 zum IFG-Bescheid vom 12. August 2020) geantwortet. Zu Frage 2 verweise ich auf den Inhalt der Ihnen in Anlage 10 und 11 zum IFG-Bescheid vom 12. August 2020 zugegangenen E-Mails vom 18. März 2020 sowie auf die Ihnen am gestrigen Tag zugegangene E-Mail des hiesigen Pressereferats, dort konkret auf die Ausführungen zu Fragen 2 und 3. Mit freundlichen Grüßen

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