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Schreiben SenFin – I D – vom 15.10.12

Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen SenFin – I D – vom 15.10.12 an den Ausschuss Vermögensverwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. September 2013
  • Frist
    22. Oktober 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben SenFin – I D – vom 15.10.12
Datum
19. September 2013 14:45
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen SenFin – I D – vom 15.10.12 an den Ausschuss Vermögensverwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Oktober 2013
Status
Warte auf Antwort

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Ihr Schreiben ID-VV9100-11/2013 -Widerspruch Werte Damen und Herren, Ich widerspreche der Zurückweisung meines An…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Schreiben ID-VV9100-11/2013 -Widerspruch
Datum
7. November 2013 19:42
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Werte Damen und Herren, Ich widerspreche der Zurückweisung meines Antrags auf Akteneinsicht gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teilweise. Ich begehre weiterhin Einsicht in das in Ihren Akten befindliche Schreiben SenFin –ID- vom 15.10.2012 an den Unterausschuss Vermögensverwaltung. Dieses Schreiben wurde von Ihrer Behörde verfasst und wird in Ihren Unterlagen vorgehalten – insofern ist es gem. IFG nicht vorgesehen, mich an den Empfänger des Schreibens zu verweisen. Für meinen Auskunftsanspruch gegenüber Ihrer Behörde ist ebenso unerheblich, ob dieser Schriftverkehr beim Empfänger als vertraulich geführt wird. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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