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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schreiben und die Hinweise an die FU Berlin zum Einsatz von WebEx

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-2- Die von Ihnen unter https://fu-berlin.webex.com genutzte Lösung lässt sich daher derzeit nicht da- tenschutzkonform nutzen. Um zu eruieren, ob und ggf. über welchen Zeitraum eine fortgesetzte Nutzung des Dienstes tolerier- bar erscheint, ist zu klären, ob seitens der FU bestimmte technische und organisatorische Maßnah- men getroffen werden können, die die Verletzung der Grundrechte der betroffenen Personen ent- scheidend verringern. Dies beinhaltet mehrere Aspekte:   Die Inhalte der Kommunikation müssen Ende-zu-Ende-verschlüsselt werden. Cisco Webex Meetings sieht hierfür eine optional aktivierbare Funktion vor. Bei einer Kurzprüfung durch mein Haus haben sich jedenfalls keine offensichtlichen Schwächen gezeigt, die die Ende-zu- Ende-Verschlüsselung als offensichtlich ungeeignet erscheinen lassen würden. Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass bei Aktivierung der Ende-zu-Ende-Verschlüsse- lung eine Teilnahme an den Videokonferenzen nur noch mittels der Cisco-App möglich ist. Insbesondere ist eine Einwahl per Telefon, Web-Browser oder SIP nicht mehr möglich. Auch die Linux-Version der App ermöglicht laut Cisco-Webseite keine Nutzung von Ende-zu-Ende- Verschlüsselung. Da laut den auf verschiedenen FU-WWW-Seiten veröffentlichten Informationen auch eine Teilnahme per Browser möglich ist, kann somit Ihre Aussage in Ihrer Antwort auf Frage 12.b und in verschiedenen Dokumenten einschließlich der Informationen nach Art. 13 DS-GVO nicht richtig sein, dass Sie Webex mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nutzen.   Die im Rahmen der Nutzung des Dienstes anfallenden technischen Daten müssen vor Offen- legung an Cisco anonymisiert oder so pseudonymisiert werden, dass Cisco und die US-Be- hörden das Pseudonym nicht auf einzelne Personen oder kleine Gruppen zurückführen kön- nen. Dies betrifft zuvörderst die IP-Adresse, die für US-Behörden nur ein äußerst schwaches Pseudonym darstellt. Hierfür könnten Sie beispielsweise allen Teilnehmenden ein VPN zur Teilnahme an Webex bereitstellen oder Webex nur über eine Proxy-Lösung zugänglich ma- chen.
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-3- Soweit die verwendete App auch weitere personenbezogene Daten sammelt, etwa Hard- ware-Adressen, und dies nicht – sei es durch Einstellungen, sei es durch Blockade des Da- tenverkehrs – unterbunden werden kann, sind auch diese technisch zu verbergen. Hierzu könnte die Nutzung virtueller Maschinen erforderlich werden. Alternativ könnten Sie den Teil- nehmenden gesonderte Hardware ausschließlich für den Zweck der Nutzung des FU-Cisco- Webex-Dienstes bereitstellen.     Auch die Daten der Teilnehmenden – etwa die angezeigten Namen und die Daten der einla- denden Personen – müssen für Cisco und US-Behörden unauflösbar pseudonymisiert wer- den. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass für die Organisation der Videokonfe- renzen zentrale Accounts genutzt werden oder pseudonyme Kennungen, deren Zuordnung zu den tatsächlichen Nutzer*innen nur der FU bekannt ist. Es ist im Fall der Nutzung von Pseudonymen allerdings zu beachten, dass die Zuordnung auch nicht anderweitig für die US-Behörden auflösbar sein darf, etwa durch Versendung von E-Mails, die erkennen lassen, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Videokonferenz einberufen hat. Insofern emp- fiehlt sich für die Anlage von Videokonferenzen die Nutzung zentraler Accounts. Die Nutzung von Klardaten wie bisher durch Anbindung an die FU-Systeme erscheint nicht tolerierbar. In diesem Zusammenhang gestatte ich mir den Hinweis, dass die von Ihnen in Ihrer Antwort auf Frage 16 genannte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Namen und E-Mail-Adres- sen der Teilnehmenden nicht tragfähig erscheint. Eine Erforderlichkeit ist nicht ersichtlich, wie Sie durch den Hinweis auf die Möglichkeit der Nutzung eines Pseudonyms selbst zuge- stehen. In Ihrer Datenschutzerklärung dagegen bezeichnen Sie die Angabe von Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse mehrfach als zwingend; der später erfolgende Hinweis auf die Möglichkeit der Angabe eines Pseudonyms für die Teilnahme an Online-Meetings ist ver- wirrend. Sie müssten daher bitte umgehend die Erhebung der E-Mail-Adresse deaktivieren und unübersehbar klarstellen, dass als Name bei der Teilnahme nur ein Pseudonym angege- ben werden sollte, da dieses US-Behörden zur Kenntnis gelangen und von diesen nach dem Maßstab europäischer Grundrechte unrechtmäßig genutzt werden kann. Ich bitte um zeitnahe Mitteilung, in welcher Weise Sie die aufgezeigten Änderungen umsetzen wer- den und um Übersendung eines konkreten Zeitplans hierfür. Gern bin ich bereit, mit Ihnen dann ggfs. in Gespräche einzutreten, wie lange – immer vorbehaltlich eines konkreten Handlungsbedarfs angesichts von Beschwerden – der bestehende rechtswidrige Zustand noch geduldet werden kann.
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-  4 - Ich  schlage    vor,  dass   Sie auf  Arbeitsebene    Kontakt   mit  meinem  Referatsleiter     Herrn Bergt,   Telefon 13889- 314,      aufnehmen,    was  die  konkrete    Umsetzung     und  den  Zeitplan    angeht. Darüber   hinaus    übersende    ich Ihnen  in  der   A  nlage eine   Liste   mit  möglichen    Änderungen   zur  Verbes- serung   des    Datenschutzes      beim  Einsatz    von   Cisco  Webex    Meetings. Teil 1   dieser  Liste  ist  ohne Weiteres    umsetzbar.     Ich  bitte  Sie,  dies   umgehend    zu  tun  und mir   die  Umsetzung   anhand   von Screenshots      u. Ä.   nachzuweisen. Teil 2     erfordert    zunächst   Prüfungen.    Ich bitte  Sie,   diese  umgehend vorzunehmen      und  mir   die  Ergebnisse    im  Detail   mitzuteilen. Hinsichtlich      Ihres   Einsatzes  von  Webex  Event s,    Webex   Training    und  Webex  Teams   weise   ich  darauf hin,  dass  Sie  hierfür   keinen Auftragsverarbeitungsvertrag           mit  Cisco   abgeschlossen     haben. Die   der- zeitige  Nutzung    ist daher    rechtswidrig. Grund     dafür,  d ass  diese  Dienste    nicht  von dem   von Ihnen   ab- geschlossenen      Auftragsverarbeitungsvertrag          umfasst   sind, ist,  dass  der  Muster- Auftragsverarbei- tungsvertrag      von Cisco   im  Austausch  mit   meinen   Mitarbeiter*innen     erheblich   verbessert    wurde,  aller- dings   die  Beteiligten     keine  Möglichkeit    gesehen   haben,   die  Nutzung   dieser  Dienste   rechtmäßig   zu gestalten. Daher      wurden   diese  Dienste   von   vornherein     aus  dem  Vertrag   entfernt. Sollten   Sie   diese   Dienste   weiterhin  nutzen     wollen,  bitte  ich  Sie,   umgehend  die  in  diesem  Zusammen- hang   erfolgenden     Datenverarbeitungen     zu   überprüfen,     auch  im  Hinblick   auf  die  oben  genannten    An- forderungen     für  eine   Duldung,  und  ein en   umfassenden     Auftragsverarbeitungsvertrag         abzuschließen. Bitte   teilen    Sie  mir  auch  insoweit  mit,   welche   Maßnahmen   Sie  mit  welchen   Ergebnissen    ergriffen   ha- ben. Auf  die Hinweise von       Frau   Smoltczyk  im   Schreiben     vom   9. Juni  2021 nehme    ich  Bezug. Mit  freundlichen      Grüßen █ ██        ▎ ███████████
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-5- Anlage: Mögliche datenschutzrechtliche Verbesserungen Teil 1: Änderungen an den Einstellungen von Cisco Webex Cloud 1. Stellen Sie sicher, dass die Option der „Global Distributed Meetings“ (GDM) abgeschaltet ist. Hierbei handelt es sich um eine weltweit verteilte Fail-Over-Konstruktion, die vorsieht, dass für Vermittlung und Durchführung der Videokonferenz-Kommunikation je nach Auslastung und Funktionsfähigkeit unterschiedliche Rechenzentren innerhalb und außerhalb der EU ein- gesetzt werden. Hierbei kommt es ggf. zu einem vertrags- und rechtswidrigen Datenexport. Hierzu muss ein Op-Request bei Cisco erfolgen. 2. Stellen Sie sicher, dass die kund*innenspezifische WWW-Seite für die Videokonferenzen keine Inhalte von anderen Servern lädt, die entweder außerhalb der EU/des EWR lokalisiert sind oder von nicht autorisierten Sub-Auftragsverarbeitern betrieben werden. Dies betrifft bei- spielsweise den Server akamaicdn.webex.com. Nach Angaben von Cisco ist eine entspre- chende Konfiguration des Accounts möglich. 3. Um den Anforderungen an datenschutzfreundliche Voreinstellungen gerecht zu werden, sind ferner einige Einstellungen im Control Hub notwendig. Diese sind wie folgt:    Der „Lesezugriff für den Support von Cisco und Cisco-Partnern auf die Organisation“ ist zu deaktivieren.    Das „Crash-Reporting“ ist zu deaktivieren.    Die „Gesichtserkennung für Name-Labels“ ist zu deaktivieren.    Unter „Archivierung“ sind die Löschfristen für gespeicherte Daten einzustellen, um den Anforderungen an Datenminimierung und Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c und e DS-GVO gerecht zu werden und den Löschpflichten nach Art. 17 DS-GVO nachzu- kommen. 4. Bei den „Site-Optionen“ sind folgende Einstellungen umzusetzen:    Die „Unterstützung der Richtlinie zur automatischen Löschung von Aufzeichnungen“ ist zu aktivieren.    Die „Aufbewahrungsdauer für Aufzeichnungen in Tagen“ ist auf null zu setzen.    Die „Lokale Aufzeichnung für Webex-Meetings, -Events, -Schulungssitzungen und We- bex Teams-Meetings“ ist zu deaktivieren.
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-6-    Für entsperrte Meetings ist die Option „Gäste warten in der Lobby, bis sie vom Gastgeber hereingelassen werden“ zu aktivieren, es sei denn, die Veranstaltung ist öffentlich. Dies bezieht sich sowohl auf Webex Meetings als auch auf persönliche Räume.    Die Option „Erfordert E-Mail-Adresse des Teilnehmers“ ist zu deaktivieren.    Die Funktion der „Nachverfolgungscodes“ zur Erfassung des Nutzerverhaltens der Teil- nehmenden ist zu deaktivieren. Teil 2: Prüfungen und Konsequenzen 1. Cisco bietet verschiedene Client-Apps an. Mindestens eine davon verlangt zwingend die Zu- stimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Cisco zu eigenen Zwecken. Bitte prüfen Sie, ob dies bei den von der FU empfohlenen/verlinkten/genutzten Apps ebenso der Fall ist. Betroffene Apps dürfen nicht genutzt werden. 2. Bei der Nutzung von Cisco Webex Meetings werden personenbezogene Daten unzulässig an verschiedene Server übertragen, insbesondere auch detaillierte Daten zur Nutzung in die USA. Bitte prüfen Sie, ob diese Datenflüsse für ein Funktionieren der Videokonferenzlösung zwingend technisch erforderlich sind (wohl jedenfalls überwiegend nicht). Blockieren Sie alle Servernamen (FQDN), an die unzulässig Daten abfließen und die nicht technisch erforderlich sind, auf allen Clients bzw. auf VPN-/Proxy-Ebene, etwa durch Firewall-Regeln, hosts-Ein- träge, Ausfiltern aus dem Datenverkehr o. Ä.
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