Schreiben vom 26.11.2020 unbeantwortet (LDA-1085.2-7398/20-VW v. 12.11.2020)

Beantwortung unseres Anschreibens vom 26.11.2020 bzgl. Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Abschlussmitteilung vom 12.11.2020 (LDA-1085.2-7398/20-VW)
v.a. hinsichtlich folgender Dokumente:
- Schreiben der "Agentur Fischer und Miller OHG" in Gundremmingen vom 06.07.2018 mit Anhang des Schreibens VN V.K. vom 03.07.2018
- Email vom 24.05.2019 an die "Agentur Fischer und Miller OHG" in Gundremmingen
- Fax vom 23.11.2018 an die "Agentur Fischer und Miller OHG" in Gundremmingen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2021
  • Frist
    3. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beantwortung uns…
An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben vom 26.11.2020 unbeantwortet (LDA-1085.2-7398/20-VW v. 12.11.2020) [#210268]
Datum
1. Februar 2021 15:33
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beantwortung unseres Anschreibens vom 26.11.2020 bzgl. Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Abschlussmitteilung vom 12.11.2020 (LDA-1085.2-7398/20-VW) v.a. hinsichtlich folgender Dokumente: - Schreiben der "Agentur Fischer und Miller OHG" in Gundremmingen vom 06.07.2018 mit Anhang des Schreibens VN V.K. vom 03.07.2018 - Email vom 24.05.2019 an die "Agentur Fischer und Miller OHG" in Gundremmingen - Fax vom 23.11.2018 an die "Agentur Fischer und Miller OHG" in Gundremmingen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210268/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben vom 26.11.2020 unbeantwortet (LDA-108…
An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schreiben vom 26.11.2020 unbeantwortet (LDA-1085.2-7398/20-VW v. 12.11.2020) [#210268]
Datum
3. März 2021 08:52
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben vom 26.11.2020 unbeantwortet (LDA-1085.2-7398/20-VW v. 12.11.2020)“ vom 01.02.2021 (#210268) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210268/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>