Schreiben vom November 2018 an Dieselfahrzeughalter

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Im November 2018 habe ich als Halter eines Dieselfahrzeugs ein Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Mir wurde nahegelegt für saubere Luft ein neues Fahrzeug anzuschaffen. Gleichzeitig wurden Kontaktdaten von BMW, DAIMLER und VW angegeben.
Zu dem Schreiben habe ich folgende Fragen an das Kraftfahrtbundesamt:
- Wie hoch waren die Kosten für diese Schreiben an die Dieselfahrer?
- Warum wurden nur Kontaktdaten von BMW, DAIMLER und VW angegeben? Warum nicht auch die Kontaktdaten von anderen deutschen Automobilherstellern wie z.B. AUDI, OPEL oder PORSCHE?

Eine Bitte, senden Sie mir keine Werbung mehr.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    31. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im November 2018 ha…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
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Betreff
Schreiben vom November 2018 an Dieselfahrzeughalter [#147650]
Datum
31. Mai 2019 09:32
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im November 2018 habe ich als Halter eines Dieselfahrzeugs ein Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Mir wurde nahegelegt für saubere Luft ein neues Fahrzeug anzuschaffen. Gleichzeitig wurden Kontaktdaten von BMW, DAIMLER und VW angegeben. Zu dem Schreiben habe ich folgende Fragen an das Kraftfahrtbundesamt: - Wie hoch waren die Kosten für diese Schreiben an die Dieselfahrer? - Warum wurden nur Kontaktdaten von BMW, DAIMLER und VW angegeben? Warum nicht auch die Kontaktdaten von anderen deutschen Automobilherstellern wie z.B. AUDI, OPEL oder PORSCHE? Eine Bitte, senden Sie mir keine Werbung mehr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
20190531_2_XXXX_Tobias_Ruck_IFG_Messergebnisse Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail hat das Kraftfahrt-Bund…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
20190531_2_XXXX_Tobias_Ruck_IFG_Messergebnisse
Datum
3. Juni 2019 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erreicht. Zur Frage bezüglich konkreter Kosten haben wir Ihre Anfrage an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Aufgrund der Vielzahl ähnlich gelagerter Anfragen bitten wir um Ihr Verständnis bezüglich einer verzögerten Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 400-26/002#763-Schreiben vom November 2018 an Dieselfahrzeughalte Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erhalte…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 400-26/002#763-Schreiben vom November 2018 an Dieselfahrzeughalte
Datum
24. Februar 2020 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erhalten Sie obiges Schreiben zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichen Grüßen