Schreiben von Abgeordneten seit 24.2.2022
Sämtliche Briefe und eMails, die Bundestagsabgeordnete zur Unterstützung von Unternehmen seit 24. Februar 2022 an das Bundeskanzleramt geschickt haben. Einem vergleichbaren Antrag für Briefe wurde zuvor beispielsweise vom Bundeswirtschaftsministerium mehrfach stattgegeben. So hatte u.a. der Tagesspiegel über entsprechende Briefe berichtet (https://www.tagesspiegel.de/lieber-peter-bitte-eine-sondergenehmigung-abgeordnete-schickten-60-bittbriefe-an-wirtschaftsministerium/26694866.html).
Personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse können, soweit erforderlich, geschwärzt werden. Gebühren übernehmen wir.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Wir verweisen auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie uns darüber innerhalb der Frist informieren.
Wir bitten Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Wir widersprechen ausdrücklich der Weitergabe unserer Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie unseren Antrag ablehnen wollen, bitten wir um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Dies ist ein Antrag namens und in Vertretung des << Antragsteller:in >>
Wir möchten Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage abgelehnt
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Datum30. März 2022
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3. Mai 2022
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