Schreiben von Christine Lambrecht an Mariusz Błaszczak zum Waffen-Ringtausch

Das Schreiben von Christine Lambrecht an den polnischen Verteidigungsminister Mariusz Błaszczak zum Waffen-Ringtausch.

Der Süddeutschen Zeitung liegt das Schreiben bereits vor: https://www.sueddeutsche.de/politik/ringtausch-lepopard-polen-1.5629906

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde nach § 3 Nr. 1 a) IFG und § 3 Nr. 1 b) IFG abgelehnt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben von…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben von Christine Lambrecht an Mariusz Błaszczak zum Waffen-Ringtausch [#255857]
Datum
28. Juli 2022 21:27
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben von Christine Lambrecht an den polnischen Verteidigungsminister Mariusz Błaszczak zum Waffen-Ringtausch. Der Süddeutschen Zeitung liegt das Schreiben bereits vor: https://www.sueddeutsche.de/politik/ringtausch-lepopard-polen-1.5629906
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255857/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V241 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. Ju…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Schreiben von Christine Lambrecht an Mariusz Błaszczak zum Waffen-Ringtausch [#255857]
Datum
3. August 2022 10:09
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V241 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. Juli 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 28. Juli 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V241 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V241 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Schreiben von Christine Lambrecht an Mariusz Błaszczak zum Waffen-Ringtausch [#255857]
Datum
23. September 2022 13:16
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V241 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. Juli 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 28. Juli 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Antrag auf Informationszugang nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Betreff: Antrag auf Informationszugang na…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
8. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Betreff: Antrag auf Informationszugang nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28. Juli 2022 2. BMVg-RI1- Az 39-22-17/A5/V241 vom 3. August 2022 Gz: RI1- 39-22-17/A5S/V241 Berlin, 8. November 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 28. Juli 2022 (Bezug 1.). Mit Ihrem Antrag haben Sie gebeten, Ihnen „das Schreiben von Christine Lambrecht an den polnischen Verteidigungsminister Mariusz Błaszczak zum Waffen-Ringtausch“ zu übersenden. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Einer Herausgabe des Schreibens steht § 3 Nr. 1a) IFG entgegen. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann. Dies ist hier der Fall: Ein Zugang zu den erbetenen Informationen würde dem Schutz der internationalen Beziehungen zuwiderlaufen. Die Bundesregierung hat ein erhebliches Interesse, die diplomatischen Beziehungen zu ihren Bündnispartnern durch Freigabe entsprechend vertraulicher Informationen nicht zu belasten, sondern nachhaltig zu schützen. Eine Veröffentlichung könnte das Vertrauensverhältnis nicht nur zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen, sondern auch zu anderen Bündnispartnern ernsthaft und dauerhaft beschädigen. Darüber hinaus würde bei einer Offenlegung die grundsätzliche Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich werden. Etwaige Verhandlungspartner zukünftiger Ringtausche könnten somit die deutsche Verhandlungsstrategie antizipieren. Einer Herausgabe der Information steht darüber hinaus § 3 Nr. 1 b) IFG entgegen. Demnach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr haben kann. Eine Veröffentlichung des Schreibens ließe Rückschlüsse auf die militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr zu, die zu einer Gefährdung der Aufgabenwahrnehmung der Streitkräfte durch feindliche staatliche und nichtstaatliche Akteure führen könnten. Daher bitte ich um Verständnis, dass eine Herausgabe der erbetenen amtlichen Informationen nicht möglich ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium der Verteidigung, Postfach 1328, 53003 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen