Schreiben von Donald Trump an Bundeskanzerlerin

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- das Schreiben des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump an die Bundeskanzlerin, versendet am 19.06.2018, das zuerst in der Deutschen Botschaft in Washington einging

Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_84041432/-wachsender-frust-donald-trump-schickt-beschwerdebrief-an-angela-merkel-.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Schreiben …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Schreiben von Donald Trump an Bundeskanzerlerin [#31586]
Datum
4. Juli 2018 09:16
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Schreiben des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump an die Bundeskanzlerin, versendet am 19.06.2018, das zuerst in der Deutschen Botschaft in Washington einging Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_84041432/-wachsender-frust-donald-trump-schickt-beschwerdebrief-an-angela-merkel-.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Wolf, ich habe Ihre E-Mail vom 04.Juli 2018 …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
6. Juli 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,1 MB
Sehr geehrter Herr Wolf, ich habe Ihre E-Mail vom 04.Juli 2018 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump an die Bundeskanzlerin, versendet am 19.06.2018, das zuerst in der Deutschen Botschaft in Washington einging Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_84041432/-wachsender-frust-donald-trump-schickt-beschwerdebrief-an-angela-merkel-.html" Zunächst bitte ich um die Klarstellung, wer genau Antragsteller sein soll, Sie selbst und/oder Open Knowledge Foundation e.V.. Falls Sie den Antrag nicht oder nicht ausschließlich in Ihrem eigenem Namen stellen, bitte ich zudem um Übersendung einer Vollmacht. Zudem weise ich noch darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Be­arbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersen­dung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#31586] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehme ich B…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#31586]
Datum
14. Juli 2018 12:41
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehme ich Bezug auf Ihre Antwort vom 06.07.2018 auf eine IFG-Anfrage mit dem AZ 13 IFG - 02814 - In 2018 / NA 066: Ich stelle die Anfrage als Privatperson. An Kontaktanschrift bitte ich Sie aber weiterhin die Adresse des << Adresse entfernt >> e.V. zu verwenden. Da ich Student bin und somit knappe Geldressourcen verfüge, würde ich darum bitten, dass Sie Nr. 1.1 des der Informationsgebührenverordnung beigegebenen Gebühren- und Auslagenverzeichnisses anwenden, da diese es auch eine Herausgabe von wenigen Abschriften gebührenfrei ermöglicht, zumal nach § 2 IFGGebV Satz 2 es ohnehin möglich ist, dass bei öffentlichem Interesse von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden kann. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 31586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Re: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#31586] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informat…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Re: AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#31586]
Datum
8. August 2018 10:10
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben von Donald Trump an Bundeskanzerlerin“ vom 04.07.2018 (#31586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 31586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen