Schreiben von Lothar Wieler zur Abrechnung von Covid-19-Schnelltests

1. Das Schreiben von Lothar Wieler an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vom 20. Juli 2022 bezüglich der Abrechnung der Covid-19-Schnelltests. NDR und WDR berichteten über das Schreiben: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-testzentren-109.html

2. Die Antwort des BMGs auf das Schreiben.

3. Informationen darüber, welche Abteilungen und leitende Mitarbeiter des BMGs das Schreiben bis zum Mittwoch, dem 24. August 2022, erreicht hat.

Ergebnis der Anfrage

1. Es wurde das Schreiben übermittelt: https://fragdenstaat.de/anfrage/schreib…

2. Es gibt keine Antwort auf das Schreiben.

3. Das Schreiben hat die angegebene Adressatin erreicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das Schreiben …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben von Lothar Wieler zur Abrechnung von Covid-19-Schnelltests [#257892]
Datum
27. August 2022 15:30
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Das Schreiben von Lothar Wieler an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vom 20. Juli 2022 bezüglich der Abrechnung der Covid-19-Schnelltests. NDR und WDR berichteten über das Schreiben: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-testzentren-109.html 2. Die Antwort des BMGs auf das Schreiben. 3. Informationen darüber, welche Abteilungen und leitende Mitarbeiter des BMGs das Schreiben bis zum Mittwoch, dem 24. August 2022, erreicht hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257892/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Di…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 27. August 2022: Schreiben von Lothar Wieler zur Abrechnung von Covid-19-Schnelltests [#257892]
Datum
29. August 2022 12:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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1,6 KB
image002.png
2,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Schreiben von Lothar Wieler zur Abrechnung von Covid-19-Schnelltests [#257892]
Datum
26. September 2022 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren IFG-Antrag vom 27. August 2022 übersende ich als Anlage das be…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
IFG Antrag << Antragsteller:in >>: Schreiben von Lothar Wieler zur Abrechnung von Covid-19-Schnelltests [#257892]
Datum
15. Dezember 2022 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren IFG-Antrag vom 27. August 2022 übersende ich als Anlage das beantragte Schreiben von Prof. Dr. Dr. h.c. Wieler vom 20. Juli 2022. Zu 2.: Wie dem beigefügten Schreiben zu entnehmen ist handelt es sich um einen sog. Erlassbericht. Erlassberichte werden zur Kenntnis genommen, aber nicht schriftlich beantwortet. Über die Inhalte des Erlassberichtes wurde im Rahmen von Besprechungen beraten. Zu 3.: Das Schreiben hat die angegebene Adressatin erreicht. Mit freundlichen Grüßen