Schreiben von Seehofer an Lambrecht

1. Das Schreiben von Horst Seehofer an Christine Lambrecht vom 14. Juli 2020.
2. Die Antwort von Frau Lambrecht bzw. Ihrem Ministerium auf das Schreiben.

Ergebnis der Anfrage

Die angefragten Dokumente wurden übersandt.

1. Schreiben von Seehofer: https://fragdenstaat.de/dokumente/8431-…
2. Schreiben von Lambrecht: https://fragdenstaat.de/dokumente/8432-…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2021
  • Frist
    24. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das Schreiben vo…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben von Seehofer an Lambrecht [#209344]
Datum
22. Januar 2021 18:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Das Schreiben von Horst Seehofer an Christine Lambrecht vom 14. Juli 2020. 2. Die Antwort von Frau Lambrecht bzw. Ihrem Ministerium auf das Schreiben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209344/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 50/2021 Sehr geehrteAntragste…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag - Schreiben von Seehofer an Lambrecht [#209344]
Datum
2. Februar 2021 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
209,2 KB
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 50/2021 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22. Januar 2021 übersende ich Ihnen in der Anlage die von Ihnen erbetenen Schreiben. Eine Gebühr wird für den Informationszugang nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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