Schreiben wegen Trojaner-Angriff auf EADS

Die Bild am Sonntag berichtete am 12. Juli 2015 über ein Schreiben des BND an den Verfassungsschutz, in dem es um einen Trojanerangriff auf EADS ging. Das Schreiben will ich haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juli 2015
  • Frist
    14. August 2015
  • Ein:e Follower:in
Markus Beckedahl
Markus Beckedahl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bild am Sonn…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Markus Beckedahl
Betreff
Schreiben wegen Trojaner-Angriff auf EADS [#10579]
Datum
13. Juli 2015 11:09
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bild am Sonntag berichtete am 12. Juli 2015 über ein Schreiben des BND an den Verfassungsschutz, in dem es um einen Trojanerangriff auf EADS ging. Das Schreiben will ich haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Markus Beckedahl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Beckedahl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Beckedahl

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Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrter Herr Beckedahl, ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss bereits aus …
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Fwd: Fwd: Schreiben wegen Trojaner-Angriff auf EADS [#10579]
Datum
13. Juli 2015 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beckedahl, ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss bereits aus Rechtsgründen abgelehnt werden. Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eröffnet, oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft kann Ihnen deshalb nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen