Schreiben zum Thema Videoüberwachung auf dem Marienplatz an das Ministerium für Inneres und Europa MV

alle Schreiben aus ihrem Haus zum Thema Videoüberwachung auf dem Marienplatz an das Ministerium für Inneres und Europa MV.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
Schreiben zum Thema Videoüberwachung auf dem Marienplatz an das Ministerium für Inneres und Europa MV [#44033]
Datum
16. Januar 2019 13:52
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Schreiben aus ihrem Haus zum Thema Videoüberwachung auf dem Marienplatz an das Ministerium für Inneres und Europa MV.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Schreiben zum Thema Videoüberwachung auf dem Marienplatz an das Ministerium für Inneres und Europa MV [#44033]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Schreiben zum Thema Videoüberwachung auf dem Marienplatz an das Ministerium für Inneres und Europa MV [#44033]
Datum
16. Januar 2019 13:53
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
31,1 KB

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Az.: 5.8.1.020/035/2019-01448 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.01.2019. Darin bit…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Schreiben zum Thema Videoüberwachung auf dem Marienplatz an das Ministerium für Inneres und Europa MV (#44033)
Datum
6. Februar 2019 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
461,9 KB
geschwärzt
269,8 KB
geschwärzt
957,1 KB
geschwärzt
472,4 KB
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630 Bytes


Az.: 5.8.1.020/035/2019-01448 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.01.2019. Darin bitten Sie um Übersendung aller Schreiben aus unserem Haus zum Thema Videoüberwachung auf dem Marienplatz an das Ministerium für Inneres und Europa M-V. Bis zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage erfolgten 2 Schreiben an das Ministerium: - das Schreiben vom 19.12.2019 – die förmliche Warnung gemäß Art. 58 Abs.2 lit. a DS-GVO - das Schreiben vom 11.01.2019 samt Anlage. Diese übersende ich Ihnen hiermit. Mit freundlichen Grüßen