Schreiben zur Ausstattung des Büros der künftigen Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel

Das Schreiben des BMF an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hinsichtlich der Ausstattung des künftigen Büros von Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel.

Quelle:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/angela-merkel-soll-als-altkanzlerin-ueppig-ausgestattetes-buero-bekommen-a-560a0dba-975a-41e8-85a1-67f77f38208e

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben des…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben zur Ausstattung des Büros der künftigen Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel [#233120]
Datum
16. November 2021 21:46
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben des BMF an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hinsichtlich der Ausstattung des künftigen Büros von Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel. Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/angela-merkel-soll-als-altkanzlerin-ueppig-ausgestattetes-buero-bekommen-a-560a0dba-975a-41e8-85a1-67f77f38208e
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233120/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Schreiben vom 16. November 2021 Sehr Antragsteller/in anliegend…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Schreiben vom 16. November 2021
Datum
26. November 2021 06:41
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Schreiben vom 16. November 2021 [#233120] GZ: V B 5 - O [ges…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Schreiben vom 16. November 2021 [#233120]
Datum
26. November 2021 19:55
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: V B 5 - O [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit meinem Antrag keine Unterlagen zu einer Ausschussdrucksache des Deutschen Bundestages und auch kein Protokoll einer Ausschusssitzung, sondern ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen angefordert. Nach dem vorliegenden Spiegel-Bericht handelt es sich um ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Präsidentin des Deutschen Bundestages. § 3 Nr. 4 IFG ist zudem bereits deshalb für eine Anfrage nach dem IFG an das Bundesministerium der Finanzen nicht einschlägig, da sich das Bundesministerium nicht auf eine Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages berufen kann. Gemäß Art. 40 (1) Satz 2 GG gibt SICH der Deutsche Bundestag eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages regelt detailliert Organisation und Arbeitsweise des deutschen Parlamentes. Beim Bundesministerium der Finanzen handelt es sich nicht um das deutsche Parlament. Art 40 (1) Satz 2 GG regelt nicht, dass der Deutsche Bundestag eine Geschäftsordnung für Ministerien einer Bundesregierung erlässt. Geheimhaltungsgründe scheinen zudem nicht ersichtlich, da das Schreiben dem Spiegel bereits vorliegt. Ich bitte nun höflich um Übersendung des angefragten Schreibens. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233120 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesministerium der Finanzen
IFG - Schreiben des BMF an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hinsichtlich der Ausstattung des künftigen Büros von B…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG - Schreiben des BMF an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hinsichtlich der Ausstattung des künftigen Büros von Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel
Datum
22. Dezember 2021 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen