Schreiben zur möglichen Unwirksamkeit der StVO-Änderungen seit 2009

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

SPIEGEL ONLINE berichtet unter https://www.spiegel.de/auto/strassenverkehrsordnung-handy-am-steuer-bald-wieder-legal-a-f521c7ab-795f-4078-bc88-8c060821e937 wie folgt:

"Nach Rechtsmeinung des Justizministeriums in Baden-Württemberg könnten alle Neufassungen der Verordnung seit dem Jahr 2009 wegen eines Zitierfehlers "unwirksam" sein. Das würde bedeuten, dass nur die StVO-Fassung aus dem Jahre 1970 gültig ist und entsprechende neuere Regelungen etwa zum Telefonieren am Steuer "ins Leere gehen". Das jedenfalls steht in einem brisanten Schreiben des Ministeriums in Stuttgart an die Verkehrsministerien der Länder und des Bundes, das dem SPIEGEL vorliegt und über das auch die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet."

und

""Nachdem eine Reihe von Vorschriften durch die zwischenzeitliche Änderung betroffen seien, entstehe ein nicht unerhebliches Maß an Rechtsunsicherheit", schreibt ein Beamter des Justizministers Guido Wolf (CDU)."

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das genannte Schreiben des Ministeriums der Justiz und für Europa an die Verkehrsministerien der Länder und des Bundes.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2020
  • Frist
    3. Oktober 2020
  • 4 Follower:innen
Jens Müller
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, SPIEGEL ONLINE berichtet unter https://www.spiegel…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Jens Müller
Betreff
Schreiben zur möglichen Unwirksamkeit der StVO-Änderungen seit 2009 [#196561]
Datum
3. September 2020 19:32
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, SPIEGEL ONLINE berichtet unter https://www.spiegel.de/auto/strassenverkehrsordnung-handy-am-steuer-bald-wieder-legal-a-f521c7ab-795f-4078-bc88-8c060821e937 wie folgt: "Nach Rechtsmeinung des Justizministeriums in Baden-Württemberg könnten alle Neufassungen der Verordnung seit dem Jahr 2009 wegen eines Zitierfehlers "unwirksam" sein. Das würde bedeuten, dass nur die StVO-Fassung aus dem Jahre 1970 gültig ist und entsprechende neuere Regelungen etwa zum Telefonieren am Steuer "ins Leere gehen". Das jedenfalls steht in einem brisanten Schreiben des Ministeriums in Stuttgart an die Verkehrsministerien der Länder und des Bundes, das dem SPIEGEL vorliegt und über das auch die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet." und ""Nachdem eine Reihe von Vorschriften durch die zwischenzeitliche Änderung betroffen seien, entstehe ein nicht unerhebliches Maß an Rechtsunsicherheit", schreibt ein Beamter des Justizministers Guido Wolf (CDU)." Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das genannte Schreiben des Ministeriums der Justiz und für Europa an die Verkehrsministerien der Länder und des Bundes. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller Anfragenr: 196561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196561/ Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!