Schriftl. Auskunft zur öffentl. Bekanntmachung des Ratsbeschlusses zur Neufassung der Richtlinien zur finanziellen Anlage von Gemeindevermögen der Gem. Bötzingen
Schriftliche Auskunft gemäß LIFG BW zu den nachfolgenden zwei bzw. drei Fragen hinsichtlich dieses Sachverhaltes:
Der Gemeinderat Bötzingen hat am 24.09.2019 in nichtöffentlicher Sitzung die Neufassung der Richtlinien für die finanzielle Anlage von Gemeindevermögen beschlossen (Quelle: Bad. Zeitung vom 17.03.2021, M. Frietsch: „Wenn es um das Geld aller Bürger geht, ist Transparenz unverzichtbar“).
Nach § 35 Abs. 1 S. 4 der GemO BW sind in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekanntzugeben. Entsprechend der im Amtsblatt der Gem. Bötzingen veröffentlichten Tagesordnung zur Ratssitzung vom 22.10.2019, „TOP 2. Bekanntgabe der Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzungen vom 24.09. und 1.10.2019“ hätte dieses am 22. Okt. 2019 erfolgen sollen.
Hierzu folgende Fragen:
1. Wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019 der in nichtöffentlicher Sitzung am 24.09.2019 gefasste Ratsbeschluss zur Neufassung der Richtlinien für die finanzielle Anlage von Gemeindevermögen der Gem. Bötzingen ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht?
2. Wurde die öffentliche Bekanntmachung des entsprechenden nichtöffentlichen Ratsbeschlusses mit oben angegebenen Regelungsinhalt in der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019 ordnungsgemäß niedergeschrieben?
3. Für den Fall, dass 1.) und 2.) jeweils im Einzelnen oder aber zusammen mit „Nein“ zu beantworten sind: Wann wurde der entsprechende nichtöffentlich gefasste Ratsbeschluss zu den Geldanlagerichtlinien der Gem. Bötzingen der Öffentlichkeit gegenüber ordnungsgemäß bekanntgemacht?
Anfrage erfolgreich
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Datum19. April 2021
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21. Mai 2021
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