Schriftliche Abiturprüfungen

Die Prüfungen und Musterlösungen bzw. den Erwartungshorizont für die Abituraufgaben 2007-2018 in allen Prüfungsfächern für die Berufsoberschulen.

Der Antrag bezieht sich auf den Haupttermin, den Nachtermin sowie alle eventuellen Ersatz- und Zusatztermine jeglicher Art. In den Fächern Mathematik und Physikdarüber hinaus die Varianten für CAS und WTR bzw. GTR.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Februar 2019
  • Frist
    9. März 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Prüfungen …
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftliche Abiturprüfungen [#56136]
Datum
7. Februar 2019 10:26
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Prüfungen und Musterlösungen bzw. den Erwartungshorizont für die Abituraufgaben 2007-2018 in allen Prüfungsfächern für die Berufsoberschulen. Der Antrag bezieht sich auf den Haupttermin, den Nachtermin sowie alle eventuellen Ersatz- und Zusatztermine jeglicher Art. In den Fächern Mathematik und Physikdarüber hinaus die Varianten für CAS und WTR bzw. GTR.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftliche Abiturprüfungen“ vom 07.02.2019 (…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftliche Abiturprüfungen [#56136]
Datum
10. März 2019 06:07
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftliche Abiturprüfungen“ vom 07.02.2019 (#56136) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
WG: Schriftliche Abiturprüfungen [#56136]
Datum
11. März 2019 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport vom 7. Februar 2019 bezüglich Prüfungen und Musterlösungen bzw. den Erwartungshorizont für die Abituraufgaben 2007-2018 in allen Prüfungsfächern für die Berufsoberschulen. Hierzu können wir Ihnen folgende Informationen geben: Prüfungsaufgaben können aus urheberrechtlichen Gründen (Fremdinhalte und übertragene Verwertungsrechte) nicht als Sammlung weitergegeben werden. Es ist jedoch möglich, dass Lehrkräfte von Abschlussklassen einzelne Prüfungen vergangener Jahre in Klassensatzstärke kopieren und im Rahmen des Unterrichts zur konkreten Prüfungsvorbereitung nutzen. Lehrkräfte erhalten diese Aufgaben über Ihre Schulleitung. Die Schülerinnen und Schüler sind in diesem Fall darüber zu informieren, dass diese Prüfungsaufgaben urheberrechtlich geschützt sind und daher nicht weiter verbreitet werden dürfen. Die von Ihnen verlangte Aktenauskunft ist uns deshalb nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen