Schriftliche Abschlussprüfung Heinrich Hertz Berufskolleg Düsseldorf 2020

die schriftlichen Abschlussprüfungen 2020 inkl. Lösungen für den Bildungsgang des staatlich geprüften Technikers am Heinrich Hertz Berufskolleg in Düsseldorf.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftliche Abschlussprüfung Heinrich Hertz Berufskolleg Düsseldorf 2020 [#215754]
Datum
16. März 2021 22:02
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die schriftlichen Abschlussprüfungen 2020 inkl. Lösungen für den Bildungsgang des staatlich geprüften Technikers am Heinrich Hertz Berufskolleg in Düsseldorf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215754/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Ver…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
16. März 2021 22:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhei…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Schriftliche Abschlussprüfung Heinrich Hertz Berufskolleg Düsseldorf 2020 [#215754]
Datum
18. März 2021 18:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei den Abschlussprüfungen der verschiedenen Bildungsgänge der Berufskollegs gibt es unterschiedliche Prüfungstypen (zum Beispiel: Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht oder Fachhochschulreifeprüfungen). Für jeden Bildungsgang legt die Ausbildung- und Prüfungsordnung Berufskolleg ein Verfahren über die Abschlussprüfungen fest. Es gibt sowohl zentrale als auch dezentrale Abschlussprüfungen. Die Prüfungsaufgaben für die dezentrale Abschlussprüfung zur/zum „Staatlich geprüften Techniker/in“ liegen dem Ministerium für Schule und Bildung nicht vor, sie werden individuell vom jeweiligen Berufskolleg erstellt und durch die Bezirksregierung genehmigt. Gemäß § 2 Abs. 3 IFG NRW ist der Anwendungsbereich des IFG NRW für Prüfungseinrichtungen (hier Berufskollegs; vgl. hierzu die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationssicherheit NRW: https://fragdenstaat.de/anfrage/absch...) nicht eröffnet, soweit sie im Bereich von Prüfungen tätig werden. Daher scheidet ein Anspruch auf Informationszugang zu den genannten Prüfungen auf der Grundlage des IFG NRW aus. Mit freundlichen Grüßen