Schriftliche Anfrage E-003537/2021 zum Elbtower in Hamburg
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf die Anfrage E-003537/2021 des Abgeordneten Schirdewan zur Anwendung von EU-Vergaberegeln beim Bau des Elbtower-Hochhauses in Hamburg.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-003537-ASW_DE.html
Demnach wurde das Grundstück dem erfolgreichen Bieter für 122 Mio. EUR verkauft, obwohl von anderer Seite 135 Mio. EUR geboten worden waren und dem erfolgreichen Bieter in Nachverhandlungen auch eine dichtere Bebauung zugestanden wurde, sodass sein Angebot auch bezogen auf den Preis pro Quadratmeter geplante Bruttogeschossfläche nicht das beste war.
Nach Angaben der Kommission reichen die verfügbaren Elemente, nämlich das Bestehen einer etwaigen Spanne zwischen dem Marktwert des Grundstücks und dem tatsächlich für das Grundstück gezahlten Preis, aber nicht aus, um ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse der Stadt Hamburg an diesem Projekt nachzuweisen.
Diese Antwort überrascht, denn die Anwendbarkeit des EU-Vergaberechts wird ausgelöst, wenn die öffentliche Hand für ein Bauvorhaben mehr als 5,548 Mio. EUR investiert.
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/informationen/glossar/schwellenwerte/
Wenn die Informationen des Abgeordneten stimmen, beteiligt sich die Freie und Hansestadt Hamburg im vorliegenden Fall mit 13 Mio. EUR.
Ich beantrage hiermit Zugang zu den der Antwort von Kommissar Breton zugrunde liegenden Vermerken und/oder Analysen sowie zu den Dokumenten, auf die sich die Kommission bei ihren Analysen stützt.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Oktober 2021
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5. November 2021
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