Schriftliche Anhörung des Innen- uns Rechtsausschusses des Schleswig- Holsteinischen Landtags zu Antrag „Bürgerfreundliche und verständliche Sprache in der Verwaltung fördern“

Antrag nach dem IFG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir den internen Leitfaden, auf den in Ihrem Schreiben vom 03.01.2019 an den Landtag Schleswig-Holstein (Umdruck 19/1862) Bezug genommen wird, in elektronischer Form (wenn möglich) zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Bundesagentur für Arbeit hat mir den angefragten mehrseitigen Leitfaden kostenlos und schnell postalisch zur Verfügung gestellt. Mangels Scanner kann ich diesen leider nicht online stellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir den internen Leitfaden, auf den in …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftliche Anhörung des Innen- uns Rechtsausschusses des Schleswig- Holsteinischen Landtags zu Antrag „Bürgerfreundliche und verständliche Sprache in der Verwaltung fördern“ [#35575]
Datum
5. Januar 2019 16:48
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir den internen Leitfaden, auf den in Ihrem Schreiben vom 03.01.2019 an den Landtag Schleswig-Holstein (Umdruck 19/1862) Bezug genommen wird, in elektronischer Form (wenn möglich) zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Bundesagentur für Arbeit
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Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese Antwort ist noch nicht öffentlich.