Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig

Anfrage an: Stadt Leipzig

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig

Bitte laden Sie die schriftliche Antwort auch, wie in der Ratsversammlung mündlich zugesagt, im Ratsinformationssystem hoch.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen möglichst bald zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadt Leipzig Details
Von
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Betreff
Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig [#185481]
Datum
27. April 2020 21:01
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig Bitte laden Sie die schriftliche Antwort auch, wie in der Ratsversammlung mündlich zugesagt, im Ratsinformationssystem hoch. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen möglichst bald zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185481 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag nach der Informations…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig [#185481] [Antwort]
Datum
28. April 2020 14:57
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung auf schriftliche Antwort und Einstellung im Ratsinformationssystem zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 haben wir an das Büro für Ratsangelegenheiten zur Bearbeitung weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Büro für Ratsangelegenheiten 0341/ 123 2119 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Mail. Die Beantwortung Ihrer Einwohneranfrage erfolgte mündlich in d…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig [#185481] [Kopie]
Datum
29. April 2020 09:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Mail. Die Beantwortung Ihrer Einwohneranfrage erfolgte mündlich in der Ratsversammlung am 26.02.2020 und wurde somit über das Verlaufsprotokoll selbiger Sitzung dokumentiert. Sie finden dieses nach Fertigstellung und Bestätigung im elektronischen Ratsinformationssystem Allris unter dem Termin der jeweiligen Ratsversammlung. Das von Ihnen angesprochene Protokoll befindet sich noch in der Endabstimmung bei den unterzeichnenden Stadträten und wird in Kürze im Allris einsehbar sein. Freundliche Grüße
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Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist im Sitzungsprotokoll nur "Antwort: Herr BM Hörning" (https://ra…
An Stadt Leipzig Details
Von
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Betreff
AW: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig [#185481] [Kopie] [#185481]
Datum
4. Mai 2020 18:49
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist im Sitzungsprotokoll nur "Antwort: Herr BM Hörning" (https://ratsinfo.leipzig.de/bi/to020.asp#allrisAE) vermerkt. Wäre es also möglich, die schriftliche Vorlage, die Herr Hörning in der Ratsversammlung verlesen hat, wie ebenda vereinbart zu veröffentlichen bzw. mir zuzusenden? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185481 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in das ist nur der Vermerk im Kurzprotokoll, das Verlaufsprotokoll ist noch nicht fert…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Antwort: AW: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig [#185481] [Kopie] [#185481]
Datum
5. Mai 2020 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das ist nur der Vermerk im Kurzprotokoll, das Verlaufsprotokoll ist noch nicht fertiggestellt und daher noch nicht in Allris abrufbar. Sie finden dort dann den kompletten Wortlaut von Frage und Antwort. Freundliche Grüße
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Sehr geehrteAntragsteller/in im Ratsinformationssystem ist im Protokoll (stand 04.06.2020) ebenfalls nur "An…
An Stadt Leipzig Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: AW: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig [#185481] [Kopie] [#185481]
Datum
4. Juni 2020 15:59
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in im Ratsinformationssystem ist im Protokoll (stand 04.06.2020) ebenfalls nur "Antwort: BM Hörning" zu lesen. Daher möchte ich darauf hinweisen, dass meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig“ vom 27.04.2020 (#185481) von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde. Ich schlage daher vor, dass Sie sich mit Herrn Hörning in Verbindung setzen und das Dokument, dass er vorgelesen hat, suchen und mir zusenden. Es sollte eigentlich nicht der Fall sein, dass eine Einwohneranfrage, die zur schriftlichen Beantwortung zugesagt wurde, dann nicht schriftlich beantwortet wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185481 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in das Verlaufsprotokoll der Sitzung vom Februar 2020 soll in der Ratsversammlung an d…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig [#185481] [Kopie] [#185481]
Datum
8. Juni 2020 19:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Verlaufsprotokoll der Sitzung vom Februar 2020 soll in der Ratsversammlung an diesem Mittwoch, 10.06.2020, bestätigt werden und ist im Anschluss im elektronischen Ratsinformationssystem als Anlage zur betreffenden Sitzung zu finden. Die Übermittlung eines Redekonzeptes nicht möglich, da das gesprochene Wort gilt, welches im Verlaufsprotokoll zu finden ist. Freundliche Grüße
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte auf §4 (1) der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig verweisen: …
An Stadt Leipzig Details
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AW: Antwort: AW: Antwort: AW: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig [#185481] [Kopie] [#185481]
Datum
1. Juli 2020 15:02
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte auf §4 (1) der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig verweisen: Die Stadt Leipzig hat den Antragstellern Auskunft zu erteilen, Akteneinsicht zu gewähren oder die Informationsträger zugänglich zu machen, welche die begehrten Informationen enthalten, soweit sie zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Dazu gehören insbesondere auch Gutachten, Stellungnahmen oder Schriftwechsel, welche zur Entscheidungsfindung beitragen werden oder beigetragen haben. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig“ vom 27.04.2020 (#185481) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ebenfalls ist die Antwort noch nicht über die Protokollfunktion im Ratsinformationssystem abrufbar. Hier ist §8 (2) IFS nicht anwendbar, da die Beantwortung der Einwohneranfrage in der Ratsversammlung erfolgte und so die Notizen von Herrn Hörning Teil eines Vorgangs sind. Sollte also kein Wortprotokoll zu der Beantwortung der Einwohneranfrage existieren, möchte ich hiermit noch einmal eine Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig stellen. Bitte senden Sie mir die Notizen zu, mithilfe derer Herr Hörning meine Einwohneranfrage VII-EF-00822 in der Ratsversammlung am 26.02.2020 beantwortet hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185481/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend der Auszug aus dem Verlaufsprotokoll der Ratsversammlung am 26.02.2020,…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung Schriftliche Antwort zur Einwohneranfrage VII-EF-00822 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig [#185481] [Kopie] [#185481]
Datum
1. Juli 2020 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend der Auszug aus dem Verlaufsprotokoll der Ratsversammlung am 26.02.2020, welcher auch im Ratsinformationssystem abrufbar ist. +++ 8.5 Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Leipzig (VII-EF-00822) Einreicher: Antragsteller/in Antragsteller/in Bürgermeister Hörning: Herr Antragsteller/in, sind Sie da? - Hallo! Guten Tag! Entschuldigen Sie, dass ich gerade noch nicht da war. Ich war noch in ei-ner Auswahlkommission mit anderen Stadträten. Sehr geehrtAntragsteller/in auf die Frage wie folgt antworten. Ich möchte vorwegstellen, dass ich im Detail nicht auf alle Punkte der Frage ein-gehen kann, insbesondere auch auf die detail-lierte Aufschlüsselung von Vergaben zwischen Kernverwaltung und Beteiligungsunternehmen. Ich möchte aber hier verweisen auf den aktuellen Vergabebericht. Der aktuelle Vergabebericht steht auf der Homepage der Stadtverwaltung on-line. Ich möchte aber insbesondere auf den dem-nächst erscheinenden nächsten Vergabebericht verweisen, in dem wir noch einmal auch sehr de-tailliert, auch im Lichte der innerhalb der Stadtver-waltung ergriffenen Maßnahmen zur fairen Be-schaffung auf Teile der von Ihnen gestellten Fra-gen eingehen werden. Zur ersten Frage: Ziel des Beschaffungswesens der Stadt Leipzig ist es generell und soweit verga-berechtlich zulässig, Fabrikate aus hiesiger bzw. heimischer Produktion zu erwerben bzw. ortsna-hes Potenzial einzubinden. Hierdurch wird zum großen Teil sichergestellt, dass soziale Stan-dards, insbesondere die Kernarbeitsnorm ver-gleichbar mit der ILO-Konvention eingehalten sind. Ferner erfolgt bei jedem Vergabeverfahren die Prüfung, ob und wie nachhaltige - zum Bei-spiel Umweltrelevanz - und faire Kriterien in die Vergabeunterlagen zu integrieren sind. So sind zum Beispiel bei der Beschaffung von Fahrzeu-gen zum großen Teil Elektroantriebe - Stichwort: Klimanotstand - bindend. Beim Erwerb oder der Miete anderer technischer Geräte wie zum Bei-spiel Multifunktionsgeräten - das sind Drucker, Scanner und ähnliches - werden Werte wie Ener-gie- und sonstige Verbrauchskosten und Lebens-zykluskostenbetrachtungen bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots betrachtet. Bei Produktgruppen, für die eine Zertifizierung nach dem RAL-Zeichen Blauer Engel vorliegt, wird ge-prüft, ob das jeweilige Produkt dem Ausschrei-bungsgegenstand entspricht. Wenn dies der Fall ist, werden diese Kriterien für die Vergabeverfah-ren als Mindestanforderung übernommen. Wei-terhin wird, wenn möglich, bei der Beschaffung von Büromaterialien auf die Verwendung von Re-cyclingprodukten bzw. verstärkt auf eine FSC-Zertifizierung von Papieren für Druckerzeugnisse oder gleichwertige Labels geachtet. Für die Beantwortung der Frage, seit wann Nach-haltigkeitskriterien bei der Beschaffung genutzt werden, möchte ich auf den Ratsbeschluss vom 23. Januar 2013 verweisen. In Folge des Ratsbe-schlusses wurde ein Konzept zur fairen und nach-haltigen Beschaffung erarbeitet, das insbeson-dere den Beschäftigten der Beschaffungsstelle eine Hilfestellung für eine nachhaltige und faire Beschaffung bieten soll. Ausgehend vom Ist-Zu-stand werden nun mögliche Ziele und weitere Ak-tivitäten und Schritte aufgezeigt und ein Ausblick gegeben, welche weiteren Optionen sich mittel- und langfristig ergeben. Zum anderen wird hier-durch potenziellen Lieferanten und Vertragspart-nern die Ausrichtung des Beschaffungswesens der Stadt Leipzig verdeutlicht. Als weitere Informationsmedien bei der Vorberei-tung von Vergabeverfahren werden ferner Infor-mationsplattformen wie die der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, des Kompasses für nachhaltige Beschaffung, des Umweltbundesam-tes etc. genutzt. Hier sind bereits erste Leitfäden zu ausgewählten Produktgruppen veröffentlicht als Hilfestellung für eine nachhaltige Beschaf-fung. - Das als Antwort. Ich kann, wie gesagt, verweisen auf den dem-nächst erscheinenden, nächsten Vergabebericht. Wenn Sie das möchten, können wir Ihnen den auch direkt zukommen lassen. Melden Sie sich einfach noch einmal bei mir oder den Kollegen in der Vergabestelle, dann schicken wir Ihnen den auch direkt zu. Er ist dann aber auch öffentlich auf der Seite der Stadtverwaltung abrufbar. Wenn Sie eine Nachfrage haben, geht das auch gern. An-sonsten, glaube ich, haben wir alles beantwortet. Sie bekommen es auch noch einmal schriftlich. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Mög-lichkeit der Nachfrage auch. Gibt es welche? - Danke schön. +++ Freundliche Grüße

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Dankeschön ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185481 Antwort an: <&l…
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Datum
1. Juli 2020 20:53
An
Stadt Leipzig
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Dankeschön ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185481/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>