Schriftliche Mitteilung des FSB-Grenzdienst der RF an Bundespolizei: Löschung personenbezogener Daten nach Übermittlung.

In der Datenschutzerklärung der Bundespolizei an den Grenzdienst des FSB der Russischen Förderation haben Sie bei Übergabe in jedem Einzelfall der Datenübermittlung folgendes schriftlich festgelegt:

"Die durch die Bundespolizei übergebenen personengebundenen Daten sind bis zum 31. Juli 2018 zu löschen. Die Löschung der Daten ist der Bundespolizei durch den FSB bis 10. August 2018 schriftlich mitzuteilen".

Bitte senden Sie mir die o.g. schriftliche Bestätigung durch den FSB der RF an die Bundespolizei zu. Falls diese schriftliche Bestätigung in jedem der 37 Einzelfälle erfolgte, übermitteln Sie mir bitte die jeweilige übermittelte, schriftliche Bestätigung der 37 Einzelfälle/Datenblätter - auch in geschwärzter Form. Da darin keine personenbezogenen Hinweise zum Gewaltverhalten enthalten sein können, steht dem auch nicht §§ 3 ff IFG entgegen, insbesondere nicht § 3 Nr. 1 c IFG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Datenschu…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftliche Mitteilung des FSB-Grenzdienst der RF an Bundespolizei: Löschung personenbezogener Daten nach Übermittlung. [#32840]
Datum
15. August 2018 08:21
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Datenschutzerklärung der Bundespolizei an den Grenzdienst des FSB der Russischen Förderation haben Sie bei Übergabe in jedem Einzelfall der Datenübermittlung folgendes schriftlich festgelegt: "Die durch die Bundespolizei übergebenen personengebundenen Daten sind bis zum 31. Juli 2018 zu löschen. Die Löschung der Daten ist der Bundespolizei durch den FSB bis 10. August 2018 schriftlich mitzuteilen". Bitte senden Sie mir die o.g. schriftliche Bestätigung durch den FSB der RF an die Bundespolizei zu. Falls diese schriftliche Bestätigung in jedem der 37 Einzelfälle erfolgte, übermitteln Sie mir bitte die jeweilige übermittelte, schriftliche Bestätigung der 37 Einzelfälle/Datenblätter - auch in geschwärzter Form. Da darin keine personenbezogenen Hinweise zum Gewaltverhalten enthalten sein können, steht dem auch nicht §§ 3 ff IFG entgegen, insbesondere nicht § 3 Nr. 1 c IFG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag vom 15.05.2018 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 18-24 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich de…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag vom 15.05.2018
Datum
15. August 2018 10:51
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 18-24 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 27.07.2018 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag vom 15.05.2018 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 18-24 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich de…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag vom 15.05.2018
Datum
15. August 2018 10:57
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 18-24 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 15.08.2018 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter o.g. Aktenzeichen bearbeitet. In der vorhergehenden Mail hatte ich leider ein Schreibfehler, natürlich meinte ich den Eingang vom 15.08.2018. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag vom 15.08.2018 [#32840] Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Nachricht vom 10. September …
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 15.08.2018 [#32840]
Datum
8. Oktober 2018 12:25
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Nachricht vom 10. September 2018 bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Schriftliche Mitteilung des FSB-Grenzdienst der RF an Bundespolizei: Löschung personenbezogener Daten nach Übermittlung.“ vom 15.08.2018 (#32840). Bisher wurde diese leider immer noch nicht beantwortet, die gesetzliche Frist ist damit mittlerweile sogar um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage, und wann ich mit einer Antwort rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag vom 15.08.2018 [#32840] Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Sc…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 15.08.2018 [#32840]
Datum
4. November 2018 12:00
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftliche Mitteilung des FSB-Grenzdienst der RF an Bundespolizei: Löschung personenbezogener Daten nach Übermittlung.“ vom 15.08.2018 (#32840) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage (!) überschritten - ab dem 15. November 2018 besteht zudem ohne vorherigen Widerspruch die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage einzureichen. Zumal Sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Drucksache 19/5195) vom 22.10.2018 bestätigten, dass "die Bundespolizei darüber informiert wurde, dass die russischen Behörden alle die in 37 Einzelfällen übermittelten Daten bis zum 31. Juli 2018 und damit innerhalb der von der Bundespolizei gesetzten Frist gelöscht haben". Daraus ist zu entnehmen, dass Ihnen die Informationen für obige IFG-Anfrage vollständig vorliegen. Dies ist bereits das zweite Erinnerungsschreiben an Ihre Behörde, und das zuständige Referat 71. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
AW: IFG-Antrag vom 15.08.2018 [#32840] 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 18-24 Sehr geehrtAntragsteller/in leider hat …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 15.08.2018 [#32840]
Datum
5. November 2018 11:08
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 18-24 Sehr geehrtAntragsteller/in leider hat sich die Bearbeitung Ihres Antrages verzögert. Eine Antwort Ihnen umgehend zugesandt werden. Ich bitte noch um etwas Geduld und bitte die lange Bearbeitungsdauer zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. November 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag vom 15.08.2018 [#32840] Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihr Schreiben vom 12. Novemb…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 15.08.2018 [#32840]
Datum
21. November 2018 11:42
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihr Schreiben vom 12. November 2018 auf meine obige Anfrage. Mit dem Urteil vom 29. Oktober 2009 hat das Bundesverwaltungsgericht festgelegt, dass allein die formale Einstufung einer Information als Verschlusssache (VS- Nur für den Dienstgebrauch = VS-NfD) einen Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes noch nicht ausschließt. Bitte begründen Sie mir deshalb, warum a.) die Kenntnisnahme durch mich oder Dritte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder in diesem Fall nachteilig sein kann, b.) mir die gewünschten Unterlagen auch nicht in geschwärzter Form zur Verfügung gestellt werden können? Denn es ist für diesen Vorgang der Bestätigung einer Datenlöschung nicht ersichtlich, dass hier eine Geheimhaltungsstufe erforderlich ist, oder diese Unterlagen nicht in geschwärzter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag vom 15.08.2018 [#32840] 71 - 100011-0003-18-24 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag vom 15.08.2018 [#32840]
Datum
6. Dezember 2018 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
71 - 100011-0003-18-24 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. Ihr Anliegen befindet sich in der Bearbeitung. Ich bitte daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen