Schriftlichen Reaktion Übertragung von Ratssitzungen im Internet via Live-Stream

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die schriftliche Reaktion der Landesregierung auf die Forderung des Städtetags, "durch eine Gesetzesordnung die Möglichkeit zum sogenannten Live-Streaming zu schaffen." (s. https://www.heidelberg.de/hd/HD/service/25_01_2021+alle+ausschuss-sitzungen+per+video-konferenz.html)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die schriftliche Reaktion der Lan…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftlichen Reaktion Übertragung von Ratssitzungen im Internet via Live-Stream [#219254]
Datum
26. April 2021 12:08
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die schriftliche Reaktion der Landesregierung auf die Forderung des Städtetags, "durch eine Gesetzesordnung die Möglichkeit zum sogenannten Live-Streaming zu schaffen." (s. https://www.heidelberg.de/hd/HD/service/25_01_2021+alle+ausschuss-sitzungen+per+video-konferenz.html) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219254/

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Zuschrift vom 26. April 2021 - Az: JUMRIII-E-1540-7/3/1 Sehr Antragsteller/in Ihre oben genannte Zuschrift …
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Zuschrift vom 26. April 2021 - Az: JUMRIII-E-1540-7/3/1
Datum
26. April 2021 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,6 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre oben genannte Zuschrift ist im Ministerium der Justiz und für Europa eingegangen. Sie fällt in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, das federführend für das Kommunalrecht zuständig ist. Dorthin haben wir Ihre Zuschrift weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen